Förderung für Sportstättenbau
Förderung von Baumaßnahmen für Sportvereine in Niedersachsen zur Bestandssicherung, Bestandsentwicklung und über den Struktur- und Entwicklungsfonds. Bis zu 65 % Zuschuss, maximal 200.000 €, Anträge fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Baumaßnahmen von Sportvereinen, die mit der sportlichen Nutzung in Zusammenhang stehen (Sport-, Bewegungs- und Begegnungsräume), zur baulichen Bestandssicherung, Bestandsentwicklung und im Rahmen eines Struktur- und Entwicklungsfonds in finanzschwachen Kommunen.
Förderfähige Ausgaben
- Bau- und Investkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentum oder mindestens 12-jährige Nutzungsrechte an Grundstück und baulichen Anlagen
- Mindestens 10 % Eigenmittel durch den Sportverein
Beschreibung
Die „Förderung für Sportstättenbau“ unterstützt gemeinnützige Sportvereine in Niedersachsen bei zukunftsorientierten Bauvorhaben und Sanierungen. Im Fokus stehen Anlagen und Räume, die der sportlichen Nutzung dienen, etwa Sporthallen, Übungsräume und Begegnungsstätten. Gefördert werden Maßnahmen zur baulichen Bestandssicherung und -entwicklung sowie Projekte im Struktur- und Entwicklungsfonds für finanzschwache Kommunen. Die Zuschussquote variiert zwischen 30 % und 65 % der förderfähigen Ausgaben, bei einer maximalen Fördersumme von 200.000 €. Anträge können fortlaufend bei den zuständigen Sportbünden eingereicht werden, wodurch Vereine flexibel auf Bedarfe reagieren und Planungen rechtzeitig umsetzen können.
Interessiert sind Vereine mit eigenem Grundstück, baulichen Anlagen oder mindestens zwölfjährigen Nutzungsrechten, welche mindestens 10 % Eigenmittel einbringen. Die Förderrichtlinie setzt eine enge Verzahnung von sportlicher Nutzung und infrastruktureller Entwicklung voraus und zielt auf nachhaltige Investitionen in Bewegung und Begegnung. Durch die Kombination verschiedener Förderbereiche, darunter Bauten und Denkmalschutz sowie Infrastruktur und Städtebau, eröffnet sich ein breites Spektrum für individuelle Projektideen. Die Verwaltung und Vergabe erfolgt über den Landessportbund Niedersachsen e.V., der als Dachverband gemeinnütziger Organisationen fachliche Begleitung und Beratungsangebote bereitstellt. Vereine profitieren so von umfassender Unterstützung auf dem Weg zu modernen, barrierearmen Sportstätten.