Förderung für Tierschutzmaßnahmen
Förderung von Maßnahmen und Initiativen zum Wohle des Tierschutzes im Burgenland. Anträge ab 01.09.2025 bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung natürlicher und juristischer Personen bei Maßnahmen oder Initiativen zum Wohle des Tierschutzes und zur Verbesserung des Tierwohls im Burgenland.
Förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls
- Initiativen zur Tierschutzbewusstseinsbildung
- Umbaukosten zur Verbesserung der Haltungsbedingungen
- Unterbringung und medizinische Versorgung von Tieren
- Futter und tierärztliche Versorgung
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umsatzsteuer
- öffentliche Abgaben und Gebühren
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz oder Sitz im Burgenland
- Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls oder Unterstützung des Tierschutzes
- Schriftliches Ansuchen mittels Antragsformular
- Einreichung per E-Mail oder persönlich bei Abteilung 10 – Veterinärdirektion und Tierschutz
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Tierbestandsliste (bei §3 Abs.4)
- Vereinsregisterauszug (bei Vereinen)
- Firmenbuchauszug (bei Gesellschaften)
- Strafregisterbescheinigung (auf Verlangen)
- Rechnungsbelege
Beschreibung
Die Förderung für Tierschutzmaßnahmen im Burgenland richtet sich an natürliche und juristische Personen mit Hauptwohnsitz beziehungsweise Sitz im Burgenland, die Projekte und Initiativen zum Wohl von Tieren umsetzen möchten. Mit Zuschüssen zwischen 10 % und 100 % unterstützt das Land Burgenland Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls sowie Programme zur Bewusstseinsbildung im öffentlichen und schulischen Bereich. Gefördert werden unter anderem Umbauten zur Optimierung der Haltungsbedingungen, Unterbringung und medizinische Versorgung von Tieren, Fahrten im Rahmen von Transporten, Futterkosten sowie innovative Aufklärungsprojekte. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf ehrenamtlichen Karitativen Einsätzen, Kastrations- und Wiederauswilderungsaktionen herrenlos aufgefundener Tiere sowie auf der Förderung seltener Nutztierrassen und alternativer Haltungssysteme gemäß den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Burgenländischen Förderungsrichtlinie.
Ab 1. September 2025 können Anträge laufend bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens schriftlich per Formular bei der Abteilung 10 – Veterinärdirektion und Tierschutz eingereicht werden. Voraussetzungen sind ein ausführlicher Projektplan, eine Kostenaufstellung sowie bei Vereinen beziehungsweise Gesellschaften ein entsprechender Registerauszug. Tierhaltungen müssen den gesetzlichen Mindeststandards entsprechen; Umsatzsteuer und öffentliche Gebühren sind vom Zuschuss ausgeschlossen. Die Förderstelle prüft eingegangene Ansuchen nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Mit dem Förderprogramm trägt das Burgenland dazu bei, das Verständnis der Bevölkerung für Tierschutz zu stärken und das Wohl von Nutztieren, Haustieren und Wildtieren nachhaltig zu verbessern.