Zuschuss

Förderung „Gemeinnützige Einrichtungen“ (Possehl-Stiftung)

Finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Vereine und Initiativen in Lübeck – u. a. für soziale Projekte, Sport-/Jugendarbeit sowie Migration und Bildungsangebote.

Soziales Migration Sport Kinder und Jugendliche Bildung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein
Fördersumme: bis zu 10.000 €
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch finanzielle Förderung eingetragener gemeinnütziger Vereine, Initiativen und Einrichtungen in Lübeck, insbesondere in den Bereichen Soziales, Sport, Jugend und Migration.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz der Einrichtung in Lübeck
  • gemeinnütziger Status
  • Eintragung als Verein oder Organisation

Beschreibung

Die Possehl-Stiftung unterstützt mit der Förderlinie „Gemeinnützige Einrichtungen“ eingetragene gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine mit Sitz in Lübeck. Insbesondere Projekte aus den Bereichen Soziales, Migration, Sport und Jugendarbeit, Bildung sowie Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie können Zuwendungen erhalten. Ziel ist es, das Zusammenleben in der Hansestadt zu stärken und Teilhabe sowie Inklusion zu fördern. Die Förderung knüpft an ehrenamtlich getragene Initiativen an und würdigt das Engagement von Vereinsmitgliedern und Initiator:innen, die das kulturelle, sportliche und soziale Leben in Lübeck nachhaltig bereichern.

Gefördert werden einmalige und laufende Vorhaben mit einem Zuschussbetrag von bis zu 10.000 €. Anträge müssen drei Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin des Arbeitsausschusses über das Förderportal eingereicht werden. Voraussetzung ist der Nachweis des gemeinnützigen Status sowie die Eintragung als Verein oder Organisation mit Sitz in Lübeck. Die Possehl-Stiftung prüft alle Anträge im Rahmen ihrer Förderkriterien und trifft Entscheidungen zeitnah mit dem Ziel, demokratisches Miteinander und generationenübergreifende Begegnungsräume vor Ort zu stärken.

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