Förderung Gewässerökologische Maßnahmen, kommunale Förderungswerber
Förderung von gewässerökologischen Maßnahmen kommunaler Förderwerber in Vorarlberg mit Fokus auf Verbesserung der Fischdurchgängigkeit und Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken. Anträge bis 31.12.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von schutzwasserbaulichen und gewässerökologischen Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser, Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit und des ökologischen Zustands von Fließgewässern in Vorarlberg.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für schutzwasserbauliche und gewässerökologische Maßnahmen
- Kosten für Vorleistungen und Untersuchungen (Vermessungen, Planung)
- Kostenüberschreitungen bis 10% plus 10.000 €
- Mehrwertsteuer bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Förderungswerbern
- Finanzierungskosten nach vorheriger Zustimmung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Folgeschäden durch Naturgefahren
- Neuerrichtung geschlossener Ableitungen außerhalb räumlicher Zwangspunkte
- Anlageteile, die Dritte zu tragen haben
- Maßnahmen im Zusammenhang mit Wasserkraftnutzung
- Laufende Betriebskosten (z.B. Stromkosten)
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderungswerber ist Träger des wasserrechtlichen Konsens
- Realisierung der Maßnahme liegt im öffentlichen Interesse und entspricht dem Stand der Technik
- Geplante Maßnahme hat eine rechtsgültige behördliche Genehmigung
- Antrag des Förderungswerbers liegt vor
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen
- Projekt mit behördlicher Genehmigung
- Bericht mit Abrechnungsunterlagen
Beschreibung
In Vorarlberg fördert das Land gewässerökologische und schutzwasserbauliche Maßnahmen von öffentlichen Einrichtungen und Privatpersonen mit kommunalem Hintergrund. Das Programm zielt auf die Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit von Fließgewässern ab, indem es Maßnahmen zur Restaurierung morphologisch beeinträchtigter Strecken sowie zur Erhöhung der Fisch- und Organismendurchgängigkeit unterstützt. Zudem werden Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur schadlosen Ableitung von Oberflächenabfluss bis zum nächsten öffentlichen Gewässer gefördert. Auch Projektvorleistungen wie Vermessungen und Planungen, Untersuchungen sowie übergeordnete Planungen (z. B. Gewässerentwicklungs- und Risikomanagementkonzepte) sind zuschussfähig, wenn sie rechtsgültig genehmigt wurden und dem Stand der Technik entsprechen.
Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Investitions- und Vorleistungskosten, dabei beträgt die reguläre Förderquote 30 % bis 50 % – abhängig von Maßnahme und Gemeindegröße. Überschreitungen der Kosten um bis zu 10 % plus 10 000 € sind mitberücksichtigbar. Nicht förderfähig sind etwa Folgeschäden durch Naturgefahren, laufende Betriebskosten oder Maßnahmen im Zusammenhang mit Wasserkraftnutzung. Anträge werden bis 31. Dezember 2027 entgegengenommen; als Antragsunterlagen sind das Förderansuchen, das behördlich genehmigte Projekt sowie ein Bericht mit Abrechnungsunterlagen einzureichen. Die technische und finanzielle Abnahme erfolgt abschließend durch die Abteilung Wasserwirtschaft, die auch als Fördergeberin fungiert. Dieses Programm unterstützt Kommunen und Liegenschaftseigentümer:innen bei der nachhaltigen Gewässerentwicklung und beim Schutz vor Hochwasser.
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