Förderung Gewässerökologische Maßnahmen, Wettbewerbsteilnehmer
Förderung von gewässerökologischen Maßnahmen zur Verbesserung der Fischdurchgängigkeit, Minderung der Auswirkungen von Ausleitungen, Rückstau oder Schwällen sowie Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken in Vorarlberg. Laufzeit bis 31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen in Fließgewässerstrecken zur Verbesserung der Fischdurchgängigkeit, Minderung der Auswirkungen von Ausleitungen, Rückstau oder Schwällen sowie zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Genossenschaften
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Träger des wasserrechtlichen Konsens einer bestehenden Anlage
- Realisierung der Maßnahme liegt im öffentlichen Interesse und entspricht dem Stand der Technik
- Geplante Maßnahme besitzt eine rechtsgültige behördliche Genehmigung
- Vorliegender Antrag des Förderungswerbers
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen
- Projekt mit behördlicher Genehmigung
- Bericht mit Abrechnungsunterlagen
Beschreibung
Die Förderung gewässerökologischer Maßnahmen in Vorarlberg richtet sich an Unternehmen, Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften und öffentliche Einrichtungen, die als Träger:innen des wasserrechtlichen Konsenses einer bestehenden Anlage Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in Fließgewässerstrecken umsetzen möchten. Ziel ist die Verbesserung der Fischdurchgängigkeit, die Reduktion der Auswirkungen von Ausleitungen, Rückstau oder Schwällen sowie die ökologische Restrukturierung morphologisch veränderter Gewässerabschnitte. Als Zuschussprogramm mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2027 bietet es eine Finanzierung, die sowohl der Schonung ökologischer Lebensräume als auch der nachhaltigen Nutzung regionaler Wasserressourcen dient. Die Förderung baut auf den aktuellen Richtlinien des Landes Vorarlberg sowie den bundesweiten Förderrichtlinien Gewässerökologie auf und legt Wert auf einen guten ökologischen Zustand beziehungsweise ein gutes ökologisches Potenzial der Gewässer.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist u. a. eine rechtsgültige behördliche Genehmigung der geplanten Maßnahme sowie das öffentliche Interesse und die Einhaltung des Stands der Technik. Förderungswerber:innen reichen ein vollständiges Ansuchen inklusive Projektbeschreibungen, behördlicher Genehmigungen und Abrechnungsunterlagen ein. Die Projektdauer ist auf 36 Monate ausgelegt; der Abschluss nach technischer und finanzieller Kollaudierung erfolgt innerhalb dieser Frist. Anträge können ab sofort bis zum 31.12.2027 gestellt werden. Durch die Kooperation mit der Abteilung Wasserwirtschaft (VIId) des Landes Vorarlberg ergeben sich umfassende fachliche Begleitung und Prüfung. Interessierte Wettbewerbsteilnehmer:innen erhalten somit eine fundierte Unterstützung, ihre gewässerökologischen Vorhaben effizient und fachgerecht umzusetzen.
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