Förderung heilpädagogischer Hortgruppen
Förderung heilpädagogischer Hortgruppen in Wien zur Optimierung des elementaren Bildungsangebots und Erhöhung des Versorgungsgrades für schulpflichtige Kinder mit Behinderung. Gültig von 01.09.2023 bis 31.08.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Optimierung des elementaren Bildungsangebots im Rahmen der Inklusion von Kindern mit Behinderung und Erhöhung des Versorgungsgrades für maximal 110 schulpflichtige Kinder mit Behinderung in behördlich genehmigten heilpädagogischen Hortgruppen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Gemeinkosten (max. 30%)
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Repräsentationskosten
- Fahrt- und Reisekosten
- Freiwillige Sozialleistungen
- Private Pensionsvorsorge
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützige Unternehmen, juristische Personen und Vereine
- Betrieb der heilpädagogischen Hortgruppe mindestens 25 Wochenstunden geöffnet
- Erfüllung gesetzlicher Erfordernisse für den Betrieb einer heilpädagogischen Hortgruppe
- Abschluss einer Fördervereinbarung mit der Stadt Wien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung
- Projektbericht/Sachbericht
- Strafregisterauszug
- Nachweis über den genehmigten Betrieb
- Vereinsstatuten oder Gesellschaftsvertrag
Bewertungskriterien
- Öffentliches Interesse der Stadt Wien
- Bezug zur Stadt Wien in inhaltlicher, institutioneller und geographischer Sicht
- Finanzieller Bedarf
- Erfüllung gesetzlicher Voraussetzungen
Beschreibung
Die Förderung heilpädagogischer Hortgruppen in Wien unterstützt gemeinnützige Trägerinstitutionen dabei, das elementare Bildungsangebot für schulpflichtige Kinder mit Behinderung zu optimieren und den Versorgungsgrad inklusiver Angebote zu erhöhen. Im Förderzeitraum von September 2023 bis August 2026 können bis zu 110 behördlich genehmigte heilpädagogische Hortgruppen gefördert werden. Ziel ist es, den Inklusionsgedanken in der außerunterrichtlichen Betreuung nachhaltig zu verankern und Kindern mit Behinderung bedarfsgerechte Betreuungszeiten von mindestens 25 Wochenstunden zu garantieren. Als direkte Zuschüsse tragen die Mittel zur Deckung von Personalkosten, Sachkosten und anteiligen Gemeinkosten (maximal 30 %) bei und schaffen so eine verlässliche Infrastruktur für die pädagogisch-fachliche Begleitung der betreuten Kinder.
Gefördert werden ausschließlich gemeinnützige Unternehmen, juristische Personen und Vereine mit Sitz in Wien, die eine behördliche Betriebsgenehmigung für eine heilpädagogische Hortgruppe vorweisen und eine rechtsgültige Fördervereinbarung mit der Stadt Wien abschließen. Die Zuwendung beläuft sich auf 1.006,42 € pro Kind und Monat. Förderfähige Ausgaben beinhalten ausschließlich Aufwendungen, die unmittelbar zur Umsetzung der heilpädagogischen Betreuungsangebote erforderlich sind. Nicht förderfähig sind unter anderem Repräsentationskosten, Fahrt- und Reisekosten sowie freiwillige Sozialleistungen. Als Bewertungskriterien dienen das öffentliche Interesse, der inhaltliche und räumliche Bezug zur Stadt Wien, der nachgewiesene Finanzbedarf sowie die Erfüllung aller gesetzlichen Betriebsvoraussetzungen. Zur Antragstellung sind unter anderem eine Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung, ein Sachbericht, ein Strafregisterauszug sowie Nachweise über die Genehmigung und Gemeinnützigkeit vorzulegen.
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