Förderung heilpädagogischer Kindergartengruppen
Förderung für max. 82 Kinder mit besonderen Bedürfnissen in behördlich genehmigten heilpädagogischen Kindergartengruppen in Wien. Gültig von 01.01.2023 bis 31.08.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Zuerkennung und widmungsgemäße Verwendung von Fördermitteln für heilpädagogische Kindergartengruppen zur elementaren Bildung und Inklusion von Kindern mit Behinderungen bis zum Beginn der Schulpflicht.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Gemeinkosten (max. 30 %)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Repräsentationskosten
- Gastgeschenke und Trinkgelder
- Erwerb von Gutscheinen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Personen mit Sitz oder Zweigstelle in Wien (z.B. Therapieinstitut Keil GmbH oder Verein "Karl Schubert Schule")
- Abschluss einer Fördervereinbarung mit der Stadt Wien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung und Begründung der Förderwirdigkeit
- Finanzierungsplan/Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung
- Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung
- Jahresabschluss oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Vereinsstatuten oder Gesellschaftsvertrag
- Vereinsregister- oder Firmenbuchauszug
- Strafregisterauszug
- Kopie amtlicher Lichtbildausweise
Bewertungskriterien
- Nachweis des öffentlichen Interesses
- Bezug zur Stadt Wien (inhaltlich, institutionell, geografisch)
- Finanzieller Bedarf
Beschreibung
Die Förderung heilpädagogischer Kindergartengruppen der Stadt Wien bietet von 01.01.2023 bis 31.08.2026 einen monatlichen Zuschuss in der Höhe von 797,41 € pro Kind zur elementaren Bildung und Inklusion von Kindern mit besonderen Bedürfnissen bis zum Beginn der Schulpflicht. Gefördert werden bis zu 82 Kinder in behördlich genehmigten heilpädagogischen Kindergartengruppen, wobei der Beitrag der Elementarpädagogik dazu beiträgt, individuelle Entwicklungsprozesse zu unterstützen und Barrieren abzubauen. Ziel ist es, die Teilhabe am Bildungswesen zu stärken und ein inklusives Umfeld zu schaffen, das den vielfältigen Anforderungen von Pädagog:innen und Familien gerecht wird.
Förderberechtigt sind juristische Personen mit Sitz oder Zweigstelle in Wien, beispielsweise (non-profit-)Vereine oder Unternehmen, die eine Förderrichtlinie gemeinsam mit der Stadt Wien vereinbaren. Antragsunterlagen umfassen u. a. eine Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan, Nachweise über Vorsteuerabzugsberechtigung sowie Vereinsstatuten oder Gesellschaftsvertrag und einen Auszug aus dem Firmen- bzw. Vereinsregister. Förderungfähig sind Personalkosten, Sachkosten und bis zu 30 % Gemeinkosten; Repräsentationskosten, Gastgeschenke, Trinkgelder und Gutscheinerwerb bleiben unberücksichtigt. Die Bewertung erfolgt anhand des öffentlichen Interesses, des inhaltlichen bzw. institutionellen Bezugs zur Stadt Wien sowie des nachgewiesenen finanziellen Bedarfs. Anträge können jederzeit während der laufenden Projektfrist per E-Mail eingereicht werden. Diese Maßnahme stärkt das Sozial- und Bildungsfeld in Wien und setzt auf nachhaltige Unterstützung heilpädagogischer Angebote.
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