Förderung Hochwasserschutz für Großprojekte
Unterstützung von Großprojekten zum Hochwasserschutz in Tirol (Volumen > 10 Mio. €). Anträge sind unbefristet möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Vorhaben zum Schutz vor Hochwasser im Bundesland Tirol, die als Großprojekte mit einem Gesamtvolumen von mehr als 10 Mio. € klassifiziert sind, durch Landesmittel.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben zum Schutz vor Hochwasser mit übergeordneter Planung gemäß RIWA-T Pkt. 2.5
- Klassifizierung als Großprojekt (> 10 Mio. €)
- Nachweis der gesicherten Finanzierung unter Berücksichtigung von WBFG-Förderungen, Eigenmitteln und Sonderbeiträgen
- Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften bei Leistungserbringung
- Durchführung der Maßnahmen im Einvernehmen mit dem Land Tirol
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ansuchenformblatt
- Antragsunterlagen gemäß RIWA-T
Beschreibung
Förderung Hochwasserschutz für Großprojekte in Tirol richtet sich an öffentliche Einrichtungen und kommunale Körperschaften, die umfangreiche Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser realisieren. Ziel ist die Stärkung der Infrastruktur- und Umweltsicherheit in sensiblen Regionen sowie die Erhöhung der Klimawiderstandsfähigkeit von Siedlungsräumen. Gefördert werden ausschließlich Großprojekte mit einem Gesamtvolumen von mehr als 10 Mio. €, die in den Themenfeldern Katastrophenschutz, Infrastruktur & Städtebau, Umwelt-/Naturschutz, Energieeffizienz & Klimaschutz sowie Arbeit & Soziales angesiedelt sind. Durch den unbefristeten Landeszuschuss können Vorhaben jederzeit eingereicht werden, wodurch eine kontinuierliche Unterstützung großer Schutzprojekte sichergestellt ist.
Für die Förderzusage sind eine übergeordnete Planung gemäß RIWA-T (Pkt. 2.5), die Klassifizierung als Großprojekt und der Nachweis einer gesicherten Gesamtfinanzierung unter Berücksichtigung von WBFG-Förderungen, Eigenmitteln und Sonderbeiträgen erforderlich. Darüber hinaus müssen alle Vergaben den geltenden vergaberechtlichen Vorschriften entsprechen und die Umsetzung in Einvernehmen mit dem Land Tirol erfolgen, wobei das Land bei Planungsschritten und Variantenentscheidungen mitwirkt. Unterstützende Dokumente umfassen das Ansuchenformblatt sowie die Antragsunterlagen gemäß RIWA-T. Dank der flexiblen, unbefristeten Fristgestaltung ab dem 1. April 2022 können Projektverantwortliche ihre Anträge zu jeder Zeit einreichen und so aktiv zur nachhaltigen Absicherung Tirols gegen Hochwasser beitragen.