Zuschuss

Förderung im Bereich Denkmalpflege

Zuschüsse für die Erhaltung und Wiederherstellung von Flurdenkmälern und sakralen Objekten in der Steiermark. Anträge sind laufend bis vor Projektumsetzung möglich.

Bauten und Denkmalschutz

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.08.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Die Förderungen dienen der Erhaltung bzw. Wiederherstellung von sogenannten Flurdenkmälern wie Kapellen, Bildstöcke, Pest- und Grenzsäulen, Feldkreuze und sonstige kulturgeschichtlich relevante Zeugnisse volkskulturellen Lebens sowie Kriegerdenkmäler. Für Pfarr- und Filialkirchen und sonstige sakrale Objekte können Zuschüsse für Restaurierungen gewährt werden.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben muss einen Bezug zur Steiermark haben
  • Ansuchen muss vor Projektumsetzung eingebracht werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsrichtlinien
  2. Onlineformular im Bereich Volkskultur
  3. Merkblatt
  4. Einnahmen/Ausgaben-Aufstellung
  5. Belegsverzeichnis

Beschreibung

Die Förderung im Bereich Denkmalpflege in der Steiermark unterstützt die Erhaltung und Wiederherstellung von Flurdenkmälern und sakralen Objekten. Gefördert werden unter anderem Kapellen, Bildstöcke, Pest- und Grenzsäulen, Feldkreuze sowie kulturgeschichtlich bedeutende Zeugnisse des volkskulturellen Lebens und Kriegerdenkmäler. Auch Restaurierungsmaßnahmen an Pfarr- und Filialkirchen beziehungsweise weiteren sakralen Objekten können mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert werden. Die Förderungen dienen nicht nur dem Schutz historischer Substanz, sondern tragen durch den Einsatz spezialisierter Handwerkstechniken zur Pflege traditioneller Berufszweige und zur Stärkung regionaler Identitäten bei. Antragstellungen sind laufend möglich und müssen vor Projektbeginn eingebracht werden, um eine fristgerechte Prüfung zu gewährleisten.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine, kirchliche Institutionen und kommunale Stellen, die Besitzer:innen oder Träger:innen von Denkmälern in der Steiermark sind. Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss und erfordert einen nachweislichen Bezug zur Region. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen unerlässlich: die geltenden Förderungsrichtlinien, das Onlineformular im Bereich Volkskultur, das Merkblatt, eine Einnahmen-/Ausgaben-Aufstellung sowie ein Belegsverzeichnis. Nach Abschluss des Projekts muss innerhalb von drei Monaten eine Förderungsabrechnung eingereicht werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht; die Förderung wird nach Maßgabe der finanziellen Mittel und Förderrichtlinien bewilligt. Die Abwicklung erfolgt durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Außenbeziehungen.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.