Förderung im Bereich Erwachsenenbildung
Förderung von Projektvorhaben zur Erwachsenenbildung in der Steiermark zur Stärkung qualitativ hochwertiger, flächendeckender und bedarfsorientierter Weiterbildungsangebote. Einreichung laufend vor Projektbeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Projektförderungen dienen der Unterstützung der Realisierung von Projekten, Maßnahmen bzw. sonstigen Aktivitäten, die die strategischen Zielsetzungen der Fachabteilung Bildung und Gesellschaft unterstützen und einen Beitrag zu den übergeordneten und spezifischen Zielsetzungen im Bereich Erwachsenenbildung/Weiterbildung leisten. Ziel ist die Sicherung eines umfassenden, qualitativ hochwertigen, möglichst flächendeckenden und an den (regionalen) Bedarfen ausgerichteten Weiterbildungsangebotes im Bundesland, an dem alle Menschen in der Steiermark, insbesondere auch bildungsferne Erwachsene, in allen Lebensphasen teilnehmen können, sowie die Erhöhung der Weiterbildungsbereitschaft und des Weiterbildungsbewusstseins der Bevölkerung.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen der innerbetrieblichen, beruflichen, schulischen und tertiären Ausbildung
- Leistungen im formalen Bildungssystem
- Angebote mit missionarischem, politischer oder religiöser Agitation
- diskriminierende oder unzulässig bevorzugende Angebote
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in der Steiermark
- mindestens ein regelmäßiges, geplantes und systematisches Bildungsangebot in der Steiermark
- Erwachsenenbildung/Weiterbildung als Kernaufgabe der Organisation
- Einhaltung geltender sozial- und arbeitsrechtlicher Regelungen
- Angebotstransparenz
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aktuelles Förderungsansuchen
- De-minimis-Erklärung (bei GmbH, OHG, KG)
- Projektbeschreibung
- Gesamtkostenaufstellung
- Tätigkeitsbericht und Verwendungsnachweis
Beschreibung
Mit dem Förderangebot im Bereich Erwachsenenbildung wird die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Projekten und Maßnahmen in der Steiermark unterstützt. Gemeinnützige Bildungsträger:innen, öffentliche Einrichtungen sowie alle nicht auf Gewinn ausgerichteten Organisationen mit Sitz in der Steiermark können laufend vor Projektstart Anträge einreichen. Ziel ist es, ein umfassendes, qualitativ hochwertiges und möglichst flächendeckendes Weiterbildungsangebot zu sichern, das regionale Bedarfe aufgreift und auch bildungsferne sowie geringqualifizierte Erwachsene anspricht. Durch die Anbindung an die strategischen Vorgaben der Fachabteilung Bildung und Gesellschaft werden bedarfsorientierte Formate gefördert, die zur Stärkung des Weiterbildungsbewusstseins und zur Erhöhung der Teilnahmewilligkeit beitragen.
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und deckt ausschließlich Vorhabenkosten ab. Förderfähige Ausgaben umfassen Projektkosten, während innerbetriebliche Aus-, Fort- und schulische Ausbildungen, Angebote mit missionarischer, politischer oder religiöser Ausrichtung sowie diskriminierende Veranstaltungen ausgeschlossen sind. Antragstellende müssen mindestens ein regelmäßiges, geplantes Bildungsangebot nachweisen, pädagogisch-methodisch aktuelle Standards erfüllen und barrierefreie Zugänge ermöglichen. Die Einreichung erfolgt mittels bereitgestellter Formularvorlage mindestens einen Tag vor Projektbeginn; die Vergaberunden erfolgen quartalsweise. Für die Bewilligung sind neben dem Förderansuchen eine De-minimis-Erklärung (sofern zutreffend), eine Projektbeschreibung, eine Gesamtkostenaufstellung sowie Tätigkeitsbericht und Verwendungsnachweis einzureichen. Mit dieser Förderinitiative wird die Steiermark ihrem Anspruch gerecht, lebenslanges Lernen als verbindliches Element gesellschaftlicher Teilhabe zu etablieren.