Zuschuss

Förderung im Bereich Marktstrukturverbesserung (Ernährungswirtschaft / Absatzförderung)

Investive Förderung zur Erfassung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Brandenburg. Anträge laufend möglich. Richtlinie gültig vom 09.11.2024 bis 31.12.2026.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
09.11. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: bis zu 7.500.000 € pro Vorhaben
Förderquote: 10% - 60%
Projektstart ab: 09.11.2024
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Förderung von investiven Maßnahmen zur Erfassung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, um Angebot in Art, Menge und Qualität besser an Marktanforderungen anzupassen, die Wettbewerbsfähigkeit der Erzeuger zu steigern und die Wertschöpfung einheimischer Erzeugnisse zu erhöhen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen für Neu- und Ausbau von Kapazitäten für Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechte Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung und Verarbeitung
  • Umbau, Modernisierung und Digitalisierung technischer Einrichtungen
  • Allgemeine Aufwendungen (Architekten- und Ingenieurleistungen, Genehmigungen, Beratung, Machbarkeitsstudien)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ersatzbeschaffungen und Eigenleistungen
  • Anschaffungskosten für PKW und Vertriebsfahrzeuge
  • Leasingkosten, Pachten und Zinsen
  • Kauf von Patenten und Lizenzen
  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Genossenschaften

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der 40%igen Auslastung über feste Lieferverträge für fünf Jahre nach Investitionsabschluss
  • Unabhängiges Gutachten zur Wirtschaftlichkeit und Rentabilität des Vorhabens
  • Beginn der Investition erst nach Bewilligung (Ausnahme: vorzeitiger Beginn nach Zustimmung)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Handels- oder Genossenschaftsregisterauszug
  2. Satzung oder Gesellschaftsvertrag
  3. Grundbuchauszug
  4. Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
  5. Investitionskonzept und Wirtschaftlichkeitsberechnung
  6. Kostenplan mit Kostenvoranschlägen und Bauzeichnungen
  7. Nachweise öff.-rechtlicher Genehmigungen
  8. Lieferverträge zum Rohwarenbezug
  9. Vertrag und Geschäftsplan bei Erzeugerzusammenschlüssen

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftlichkeit und Rentabilität des Vorhabens
  • Beitrag zu regionaler Wertschöpfung
  • Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz

Beschreibung

Die investive Fördermaßnahme in Brandenburg unterstützt Unternehmen und Genossenschaften bei der Erweiterung von Kapazitäten zur Erfassung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten sowie Erzeugerorganisationen und -zusammenschlüsse mit mindestens fünf Mitgliedern profitieren von einem Zuschuss in Höhe von 10 % bis 60 % der förderfähigen Investitionsausgaben. Gefördert werden unter anderem Neu- und Ausbau von Lager-, Kühl- und Sortieranlagen, marktgerechte Aufbereitungs- und Verpackungstechnik sowie Digitalisierung und Modernisierung technischer Einrichtungen. Auch allgemeine Aufwendungen wie Planungsleistungen, Beratung und Machbarkeitsstudien sind bis zu 20 % der investiven Kosten anrechenbar. Voraussetzung ist ein unabhängiges Gutachten zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sowie der Nachweis einer mindestens 40 %igen Auslastung über fünf Jahre mittels fester Lieferverträge. Anträge können fortlaufend bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt werden; die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026 und ermöglicht eine Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten.

Mit dem Programm wird eine marktorientierte Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und regionalen Wertschöpfung einheimischer Erzeuger angestrebt. Bewertet werden insbesondere Wirtschaftlichkeit, Rentabilität und Beitrag zu nachhaltiger Ressourcennutzung. Die Förderung zielt darauf ab, Angebot und Qualität landwirtschaftlicher Produkte an Marktanforderungen anzupassen und so Erlöse auf Erzeugerebene zu erhöhen. Projektvorhaben können mit einer Fördersumme von bis zu 7,5 Mio. € je Vorhaben realisiert werden. Die kontinuierliche Antragsmöglichkeit und überschaubaren Anforderungen an die Unternehmensgröße ermöglichen eine flexible Planung und Umsetzung innovativer Investitionen in der Ernährungswirtschaft Brandenburgs.

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