Zuschuss

Förderung im Bereich Volkskultur

Jahresförderungen des Bundesministeriums zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur und zur Finanzierung von Projekten der österreichischen Volkskultur in Wien. Einreichung jährlich vom 1. bis 30. November, gültig bis auf Weiteres.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Fördersumme: 550.000 € pro Jahr

Förderziel

Jahresförderungen zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur und zur Finanzierung von Projekten des Bundes der Österreichischen Trachten- und Heimatverbände, der Bundesarbeitsgemeinschaft Österreichischer Volkstanz, des Chorverbandes Österreich, des Österreichischen Arbeitersängerbundes, des Österreichischen Blasmusikverbandes, des Österreichischen Bundesverbandes für außerberufliches Theater, des Österreichischen Volksliedwerkes, des Verbandes der Amateurmusiker und ‑vereine Österreichs und der Internationalen Organisation für Volkskunst – Österreich.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erfüllung der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen nach dem Erwachsenenbildungs-Förderungsgesetz
  • Antragsteller sind volkskulturelle Bundesverbände mit Landesorganisationen in zumindest fünf Bundesländern

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular

Beschreibung

Die Jahresförderung im Bereich Volkskultur des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport unterstützt in Wien tätige Dachverbände der österreichischen Volkskultur mit einem Budget von 550.000 € pro Jahr. Gefördert werden Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Infrastruktur sowie Projekte des Bundes der Österreichischen Trachten- und Heimatverbände, der Bundesarbeitsgemeinschaft Österreichischer Volkstanz, des Chorverbandes Österreich, des Österreichischen Arbeitersängerbundes, des Österreichischen Blasmusikverbandes, des Österreichischen Bundesverbandes für außerberufliches Theater, des Österreichischen Volksliedwerkes, des Verbandes der Amateurmusiker und ‑vereine Österreichs und der Internationalen Organisation für Volkskunst – Österreich. Antragsberechtigt sind volkskulturelle Bundesverbände mit Landesorganisationen in zumindest fünf Bundesländern, die die bundesweite Volkskultur vertreten und die Richtlinien des Erwachsenenbildungs‐Förderungsgesetzes erfüllen. Die Förderart erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist unbefristet verfügbar, wobei die Einreichung in der Regel jährlich zwischen dem 1. und 30. November erfolgt.

Das Programm verfolgt das Ziel, nachhaltige Rahmenbedingungen für die lokale und überregionale Volkskultur zu schaffen und zeitgemäße Entwicklungsansätze zu fördern. Die finanzielle Zuwendung ermöglicht den Dachverbänden, kulturelle Traditionspflege, künstlerische Grundlagenerstellung und Vernetzungsprojekte umzusetzen sowie Vereinshäuser und Proberäumlichkeiten zu modernisieren. Die Sektion Kunst und Kultur des verantwortlichen Bundesministeriums begleitet die Förderung von der Antragstellung bis zur Abrechnung und stellt erforderliche Formulare auf dem Transparenzportal zur Verfügung. Das Programm lädt alle förderberechtigten Institutionen ein, zur lebendigen Gestaltung und zeitgemäßen Weiterentwicklung der österreichischen Volkskultur beizutragen.

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