Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Wenn Sie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen EFRE-geförderten Zuschuss in Sachsen erhalten. Investive und nichtinvestive Klimaanpassungsmaßnahmen werden mit 75 – 80 % der förderfähigen Ausgaben unterstützt. Anträge sind über das SAB-Förderportal einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Ihre Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
Förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen an Gebäuden (Hitzeschutz)
- Regenwasserrückhalt und Hochwasservorsorge
- Anpassung von Infrastruktur
- Komplexe und modellhafte Vorhaben
- Begrünungsmaßnahmen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investitionsort: Sachsen
- Tätigkeit im Bereich Klimaanpassung
- Erfüllung beihilferechtlicher Voraussetzungen EFRE
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über SAB-Förderportal
- Projektbeschreibung
- Nachweis Wirtschaftlichkeit
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Stand der Technik
- Klimaresilienz
- Beitrag zu Zielen des Energie- und Klimaprogramms Sachsen
Beschreibung
Die Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützt investive und nichtinvestive Maßnahmen in Sachsen zur Erhöhung der Klimaresilienz. Begünstigt werden neben kommunalen Gebietskörperschaften, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) auch private Personen, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen. Gefördert werden etwa bauliche Hitzeschutzmaßnahmen an Gebäuden, Regenwasserrückhalt und Hochwasservorsorge, Anpassungen von Infrastruktur, Begrünungsmaßnahmen sowie komplexe und modellhafte Vorhaben, die mit Hilfe vorhandener Konzepte zu einem spürbaren Mehrwert bei Klimaresilienz beitragen. Im nichtinvestiven Bereich werden die Entwicklung von Daten- und Entscheidungsgrundlagen, Klimaanpassungskonzepte, Klima-Coachings sowie externe Beratungsleistungen unterstützt. Je nach Art und Umfang der Maßnahme werden 75 – 80 % der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss gewährt. Große Investitionsvorhaben profitieren von einem angepassten Beihilfehöchstsatz, kleine Unternehmen profitieren von höheren Intensitäten.
Vor der Antragstellung ist ein Online-Zugang über das SAB-Förderportal erforderlich. Die Projektbeschreibung, der Nachweis zur Wirtschaftlichkeit und der Verwendungsnachweis sind zwingende Unterlagen. Eine positive Bewilligung setzt die Tätigkeit im Bereich der Klimaanpassung am Investitionsort Sachsen und die Erfüllung beihilferechtlicher Vorgaben des EFRE voraus. Anträge können jederzeit laufend eingereicht werden. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) verwaltet das Programm im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz und stellt umfangreiche Informationen zu rechtlichen Grundlagen, Förderquoten und Antragsverfahren bereit.
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