Zuschuss

Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen

Zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss für Projekte zur Integration und aktiven Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund sowie zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Sachsen.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Förderquote: bis zu 95%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Förderung von Maßnahmen, die der Integration und Partizipation von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens dienen, die interkulturelle Öffnung von Organisationen unterstützen, demokratische und integrationsfördernde Migrantenselbstorganisationen stärken sowie die Sprach- und Erstorientierungskompetenzen von Geflüchteten und Asylsuchenden verbessern.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben
  • Sachausgaben
  • Fahrtkosten
  • Kosten für Einstufungs- und Abschlusstests

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investive Ausgaben
  • Ausgaben der Geldbeschaffung und Zinsen

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Interkulturelle Kompetenzen und Sprachkompetenzen des Personals
  • Referenzen aus vergleichbaren Vorhaben
  • Einbindung regionaler Kooperationspartner
  • Stellungnahme des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zum Antragsstichtag

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan mit Nachweis des Eigenanteils
  3. Stellungnahme des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
  4. Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
  5. Unterschriftenprobe eines Zeichnungsberechtigten

Bewertungskriterien

  • Interkulturelle Kompetenzen des Projektteams
  • Sprachkompetenzen des Personals
  • Referenzen aus vergleichbaren Projekten
  • Relevanz für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Beschreibung

Programmziel und Förderungsschwerpunkte

Mit dem zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschuss im Rahmen der Förderrichtlinie Integrative Maßnahmen in Sachsen werden Projekte unterstützt, die Migration zur Chance für gesellschaftlichen Zusammenhalt machen. Gefördert werden Vorhaben zur interkulturellen Öffnung von Organisationen, zur aktiven Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und zur Stärkung demokratischer Migrant:innen-Selbstorganisationen. Ergänzend dienen Maßnahmen zur Verbesserung von Sprach- und Erstorientierungskompetenzen Geflüchteter und Asylsuchender der nachhaltigen Integration. Die Finanzierung umfasst bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben, Sachausgaben, Fahrtkosten sowie Kosten für Einstufungs- und Abschlusstests und erstreckt sich über eine maximale Projektdauer von zwölf Monaten.

Teilnahmebedingungen und Antragsverfahren

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, kommunale Gebietskörperschaften, Volkshochschulen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Sprachkursträger sowie wissenschaftliche Einrichtungen in Kooperation mit gemeinwohlorientierten Partner:innen. Entscheidende Qualitätskriterien sind interkulturelle und sprachliche Kompetenzen des Projektteams, nachweisbare Referenzen aus vergleichbaren Vorhaben und eine enge Einbindung regionaler Kooperationspartner:innen. Ein Eigenanteil von 5 % ist durch Eigen- oder Drittmittel zu dokumentieren. Erforderliche Unterlagen umfassen eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan, die Stellungnahme des örtlichen Landkreises oder der kreisfreien Stadt sowie eine Erklärung zur Entrichtung von Steuern und Sozialbeiträgen und eine Unterschriftenprobe. Antragsfristen variieren je nach Projektkategorie zwischen dem 31. Juli und dem 31. Oktober beziehungsweise ermöglichen eine fortlaufende Einreichung für Klein- und Sonderprojekte.

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