Förderung im Rahmen der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen
Förderung für Unternehmen und wirtschaftlich tätige Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern zur Steigerung der Energieeffizienz und nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 %. Anträge können jederzeit innerhalb der Förderperiode (24.10.2023–31.12.2029) gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Unternehmen und wirtschaftlich tätigen Organisationen bei Vorhaben zur nachhaltigen Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber der Ausgangssituation durch Steigerung der Energieeffizienz, Entwicklung intelligenter Energiesysteme und Einsatz erneuerbarer Energien.
Förderfähige Ausgaben
- Machbarkeits- und Vorplanungsstudien
- Planungsleistungen
- Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung
- Entwicklung/Errichtung intelligenter Energiesysteme
- Demonstrationsvorhaben zur Emissionsreduktion
Nicht förderfähige Ausgaben
- Tiefengeothermie-Vorhaben
- Elektroenergieerzeugung
- Vorhaben mit überwiegendem Ziel Elektromobilität
- TEN-E-Netzprojekte
- Wasserstoffherstellung
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern durchführen
- Zuwendungsfähige Ausgaben mind. 20.000 EUR (2.000 EUR bei Studien/Planungen)
- Eigentümer oder Nutzungsberechtigter des Projektstandorts
- Erforderliche Genehmigungen und Gesamtfinanzierung gesichert
- Amortisationszeit mindestens 5 Jahre
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
- Nachweis der Rechtsform (Registerauszug)
- Gesellschaftervertrag/-liste
- Erhebungsbogen wirtschaftlich Berechtigter
- Erklärung zu Unternehmensbeteiligungen
- Aufstellung Einzelgesellschafter (bei GbR/OHG)
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
- Bescheinigung Betriebsaufspaltung
- Fünfjährige Ertragsvorschau
- Projektbeschreibung
- Nachweis Eigentums-/Nutzungsrecht
- Behördliche Genehmigungen
- Datenblatt Klimaschutzindikatoren
- Formblatt Ausgabenansätze
- Kostenvoranschläge/Angebote
- Finanzierungsnachweise
- De-minimis-Erklärung
Bewertungskriterien
- Grad der Emissionsminderung
- Beitrag zur Energieeffizienzsteigerung
- Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- Innovationsgrad intelligenter Energiesysteme
Beschreibung
In Mecklenburg-Vorpommern stehen Unternehmen, kommunalen Zweckverbänden, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen neue Finanzierungsanreize zur Verfügung, um den CO₂-Ausstoß um mindestens 30 % zu reduzieren. Die auf EFRE-Mitteln basierende Richtlinie fördert investive Vorhaben und Planungsleistungen, die über bestehende gesetzliche Standards hinausgehen, und ermöglicht eine spürbare Steigerung der Energieeffizienz. Schwerpunkte liegen auf Machbarkeits- und Vorplanungsstudien, intelligenter Kopplung technischer Komponenten, dem Aufbau kleinräumiger Energiesysteme sowie Demonstrationsprojekten für innovative Emissionsminderungstechnologien. Eine Antragstellung ist fortlaufend bis zum 31. Dezember 2029 möglich. Thematisch deckt die Richtlinie die Bereiche Infrastruktur, Städtebau, Energieeffizienz und erneuerbare Energien ab.
Gefördert werden Ausgaben ab 20 000 € (bei Studien und Planungen ab 2 000 €) mit einer Förderquote von 30 % bis 70 %, die sich in Ausnahmefällen zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke erhöhen lässt. Voraussetzung ist eine Amortisationsdauer von mindestens fünf Jahren sowie der Nachweis der Ausschöpfung anderer Fördermöglichkeiten. Zuwendungsempfänger:innen müssen Eigentümer:innen oder Nutzungsberechtigte des Projektstandorts sein, alle erforderlichen Genehmigungen vorweisen und die Gesamtfinanzierung gesichert haben. Bei der Auswahl spielen der Grad der Emissionsminderung, der Beitrag zur Energieeffizienz, die Wirtschaftlichkeit und der Innovationscharakter intelligenter Energiesysteme eine maßgebliche Rolle. Zuständig für Einreichung und Bewilligung ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI), das als zentrale Anlaufstelle technische Beratung und administrative Unterstützung leistet. Nicht förderfähig sind Projekte der Tiefengeothermie, Elektroenergieerzeugung, mit dem überwiegenden Ziel Elektromobilität, Wasserstoffherstellung sowie Anschaffungen fossiler Heizungen oder Fahrzeuge.