Förderung im Zusammenhang mit der UNESCO-Welterbekonvention
Förderung zur Erhaltung, Verbreitung und Unterstützung von Kultur- und Naturgütern mit außergewöhnlichem universellen Wert im Rahmen der UNESCO-Welterbekonvention in Wien. Laufende Antragsstellung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von regionalen oder überregionalen Sonderprojekten zur Erhaltung, Verbreitung und Unterstützung von Kultur- und Naturgütern mit außergewöhnlichem universellen Wert im Rahmen der UNESCO-Welterbekonvention.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zusammenhang mit der Verbreitung, Erhaltung oder Eintragung einer Welterbestätte bzw der Welterbekonvention
- Maßnahmen zur Einbindung des Welterbes in das öffentliche Leben und in übergreifende Planungen (lit a des Übereinkommens)
- Wissenschaftliche und technische Untersuchungen und Forschungen zur Bekämpfung von Gefahren für das Welterbe (lit c des Übereinkommens)
- Erfassung, Schutz und Erhaltung des Welterbes in Bestand und Wertigkeit (lit d des Übereinkommens)
- Förderung der Ausbildung im Bereich Schutz und Erhaltung des Welterbes und Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung (lit e des Übereinkommens)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Vorhabens- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Die „Förderung im Zusammenhang mit der UNESCO-Welterbekonvention“ unterstützt regionale und überregionale Sonderprojekte in Wien, die sich dem Schutz, der Verbreitung und der nachhaltigen Erhaltung von Kultur- und Naturgütern mit außergewöhnlichem universellem Wert widmen. Förderungswerber:innen können natürliche und juristische Personen sein – dazu zählen etwa im Firmenbuch eingetragene Unternehmen, Interessenverbände, Stiftungen, Vereine oder öffentliche Einrichtungen. Insbesondere Eigentümer:innen von Denkmalen und Personen, die Leistungen im Denkmalschutz fachgerecht durchführen lassen, sind antragsberechtigt. Die direkte Gewährung von Zuschüssen erfolgt im Rahmen von Maßnahmen, die das Welterbe in das öffentliche Leben einbinden (lit. a), wissenschaftlich-technische Untersuchungen und Forschungsarbeiten gegen Gefahren für das Welterbe (lit. c), Bestands- und Werteerhaltung (lit. d) sowie Ausbildung und Forschungsförderung im Bereich Welterbeschutz (lit. e) vorsehen.
Mit dem Ziel, die UNESCO-Welterbekonvention wirksam umzusetzen, fördert die Sektion Kunst und Kultur des Bundesministeriums zeitlich befristete Projekte mit einem Gesamtvolumen von bis zu 0,9 Mio. Euro. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich und läuft bis auf Widerruf. Förderungswerber:innen reichen gemeinsam mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular einen detaillierten Vorhabens- und Finanzierungsplan ein. Die Abrechnung erfolgt nach Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids durch Vorlage saldierter Originalbelege. Projektideen zur Integration des Welterbes in übergreifende Planungen oder zur Bewältigung spezifischer Gefährdungsszenarien werden gleichermaßen berücksichtigt und bieten ein Forum für innovative Forschungsansätze und praxisorientierte Denkmalschutzmaßnahmen.
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