Förderung indologischer Projekte – Helmuth von Glasenapp-Stiftung
Die Helmuth von Glasenapp-Stiftung unterstützt indologische Projekte in Deutschland, z. B. Druckkostenzuschüsse, Reisestipendien, Kolloquien und digitale Projekte. Anträge können jederzeit eingereicht werden, empfohlen wird eine Einreichung bis Mitte Februar.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der deutschen Indienforschung, insbesondere Ermöglichung des Drucks kulturhistorischer Werke und Gewährung finanzieller Beihilfen für Studienreisen sowie Unterstützung weiterer indologischer Vorhaben.
Förderfähige Ausgaben
- Druckkosten (Publikationen)
- Reise- und Studienkosten
- Organisation von Kolloquien
- Kosten digitaler Projekte
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt im Bereich der deutschen Indienforschung
- Nachweis, dass keine Förderung durch andere Einrichtungen möglich ist
- Einreichung bis Mitte Februar des Geschäftsjahres
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kostenvoranschlag / Finanzierungsplan
- Nachweis über bereits gestellte Förderanträge
- Lebenslauf
- Qualifikationsnachweise (Publikationsliste, Referenzen)
Bewertungskriterien
- Wissenschaftliche Relevanz des Projekts
- Eigenbeteiligung des Antragstellers
- Fehlen anderer Finanzierungsmöglichkeiten
Beschreibung
Die Helmuth von Glasenapp-Stiftung fördert indologische Vorhaben in ganz Deutschland durch direkte Zuschüsse für Druckkosten kulturhistorischer Publikationen, Reisestipendien, die Organisation fachlicher Kolloquien sowie digitale Projekte. Ziel ist die Stärkung der deutschen Indienforschung, indem wissenschaftlich relevante Projekte unterstützt werden, die andernorts nur schwer finanzierbar sind. Mit einer Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten werden insbesondere Vorhaben gefördert, die einen eigenständigen Beitrag zum Verständnis indischer Kultur- und Geistesgeschichte leisten. Als Bewertungskriterien dienen die wissenschaftliche Relevanz, die persönliche Eigenbeteiligung sowie der Nachweis fehlender anderer Finanzierungsmöglichkeiten.
Förderberechtigt sind Privatpersonen, Hochschuleinrichtungen und gemeinnützige Organisationen, darunter Indolog:innen, Religionswissenschaftler:innen sowie Studierende und Forschende mit indologischen Schwerpunkten. Der Antrag erfordert eine ausführliche Projektbeschreibung, einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan, Nachweise bereits gestellter Förderanfragen, einen Lebenslauf sowie Qualifikationsnachweise wie Publikationslisten oder Gutachten. Anträge können jederzeit eingereicht werden, empfohlen ist jedoch eine Einreichung bis Mitte Februar eines jeden Geschäftsjahres, um eine fristgerechte Begutachtung zu gewährleisten. Die Stiftung bittet um Erklärung, dass keine Förderung durch andere Institutionen möglich ist, und stellt sicher, dass bewilligte Mittel innerhalb von drei Jahren verwendet werden. Dieses kontinuierliche Förderinstrument eröffnet vielfältige Chancen, innovative Forschungs- und Publikationsprojekte zur indologischen Wissenschaftslandschaft nachhaltig zu unterstützen.
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