Förderung innovativer Energievorhaben - Durchführbarkeitsstudien
Zuschuss für Durchführbarkeitsstudien innovativer Energievorhaben in Hessen mit Förderquote bis 50 %. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Durchführbarkeitsstudien zur Bewertung und Analyse des Potenzials von Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Energiebereich, um Stärken, Schwächen und erforderliche Ressourcen objektiv darzustellen und Entscheidungsträgern eine fundierte Grundlage zu bieten.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mindestens 100.000 € förderfähige Kosten
- Durchführbarkeitsstudie im Rahmen eines innovativen Energievorhabens gemäß Art. 25 Nr. 4 VO (EU) 651/2014
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vorhabenbeschreibung
- Ertragsprognose
- KMU-Selbsterklärung
- Erklärung zum unverschlüsselten E-Mailverkehr
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Vorhabens
- Umwelt- und klimafreundliche Auswahlkriterien
- Wirtschaftliche und technische Machbarkeit
Beschreibung
Die Förderung innovativer Energievorhaben in Hessen unterstützt Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie kommunale Gebietskörperschaften, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften bei der Erstellung von Durchführbarkeitsstudien. Ziel ist es, das Potenzial von Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsprojekten im Bereich Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Klimaschutz objektiv zu bewerten. Dabei werden Stärken, Schwächen, Ressourcenbedarf und Erfolgsaussichten des Vorhabens systematisch analysiert. Mit einer Förderquote von bis zu 50 % werden Personalausgaben und Sachkosten bezuschusst, sofern die förderfähigen Kosten mindestens 100.000 € betragen. Die Beihilfe erfolgt nach den Bestimmungen von Art. 25 Nr. 4 der VO (EU) 651/2014 und kann unter den Voraussetzungen der EU-Beihilferegeln erhöht werden.
Für die Antragstellung sind eine detaillierte Vorhabenbeschreibung, eine Ertragsprognose, eine KMU-Selbsterklärung sowie eine Erklärung zum unverschlüsselten E-Mailverkehr erforderlich. Die Auswahl der Projekte richtet sich nach Innovationsgehalt, Umwelt- und Klimafreundlichkeit und wirtschaftlicher sowie technischer Machbarkeit. Anträge können jederzeit digital im Kundenportal der WIBank eingereicht werden. Nach Eingang der Unterlagen erfolgt eine fachliche Begleitung durch die HA Hessen Agentur GmbH oder die LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH, gefolgt von der formalen Prüfung durch die WIBank. Ein Förderbescheid entsteht im Rahmen haushaltsrechtlicher und beihilfebestimmter Ermessensentscheidungen. Diese Maßnahme leistet einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Energiewende in Hessen und schafft eine belastbare Grundlage für strategische Investitionsentscheidungen.
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