Förderung innovativer Energievorhaben – Programmschwerpunkt "Innovative Energietechnologien"
Innovativer Programmschwerpunkt für Entwicklung, Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Bereich erneuerbarer Energien, Energieeffizienz, Energiespeicherung und Netzintegration in Hessen. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben sowie Durchführbarkeitsstudien zur Entwicklung und Anwendung neuer Strategien, Technologien und Verfahren im Bereich erneuerbarer Energien, rationeller Energieerzeugung und ‑verwendung, Energiespeicherung sowie Netzintegration in Hessen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Gemeinkostenpauschale
- Reisekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Grundstücke
- Anschaffung von Fahrzeugen
- Umsatzsteuer bei Gesamtkosten über 5 Mio. €
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Genossenschaften
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Neuentwicklungs- oder Demonstrationsvorhaben im Bereich erneuerbarer Energien
- Standort in Hessen
- Mindestausgaben von 100.000 € (Entwicklung) bzw. 400.000 € (Pilot/Demo)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vorhabenskizze
- Vorhabenbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Stunden- und Tätigkeitsnachweise
- Angebotsunterlagen
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Vorhabens
- Potenzial der Treibhausgaseinsparung
- Übertragbarkeit auf vergleichbare Anwendungsfälle
Beschreibung
Die Förderung innovativer Energievorhaben des Landes Hessen unterstützt die Entwicklung, Erprobung und Demonstration neuartiger Strategien, Technologien und Verfahren in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Energiespeicherung und Netzintegration. Ziel ist ein grünerer, CO₂-armer Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und ein widerstandsfähiges Europa. Gefördert werden Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben sowie Durchführbarkeitsstudien auf Basis der EFRE-Mittel. Anträge können ganzjährig gestellt werden und werden vorrangig über die fachliche Dienststelle der HA Hessen Agentur geprüft. Die Bewilligung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu förderfähigen Ausgaben im Rahmen eines digitalen Verfahrens über das Kundenportal der WIBank.
Gefördert sind Unternehmen aller Größenklassen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften mit Sitz oder Projektstandort in Hessen. Mindestaufwendungen betragen 100.000 € für Entwicklungs- und 400.000 € für Pilot-/Demovorhaben; förderfähig sind u. a. Personal- und Sachkosten, Gemeinkostenpauschale und Reisekosten. Zuwendungsquoten reichen je nach Vorhabentyp und Größenklasse von 25 % bis 50 %, im nicht-wirtschaftlichen Bereich bis zu 90 %. Die Projektlaufzeit ist auf 24 Monate bemessen. Wesentliche Bewertungskriterien sind Innovationsgehalt, Treibhausgaseinsparpotenzial und Übertragbarkeit auf vergleichbare Anwendungsfälle. Eine fachliche Vorabberatung durch die HA und eine Vorhabenskizze erleichtern die Antragstellung und erhöhen die Erfolgschancen.
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