Förderung innovativer Projekte zum Erwerb von Bildungskompetenzen für chancenbenachteiligte Kinder
Förderung innovativer Projekte in Wien zum Erwerb von Bildungskompetenzen für chancenbenachteiligte Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht. Anträge sind vom 01.01.2023 bis 31.12.2026 über ein Online-Formular möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, chancenbenachteiligten Kindern in Wien vor dem Schulpflichtbeginn ein vielfältiges Angebot, z. B. in MINT-Disziplinen, zu vermitteln und ihre Selbst-, Sozial-, kognitiven und sprachlichen Kompetenzen zu stärken. Die Projekte sollen elementare Bildungsinstitutionen unterstützen und Vielfalt durch unterschiedliche Hintergründe in die pädagogische Arbeit einbringen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antrag über Online-Formular mit ID Austria
- Abschluss einer Fördervereinbarung mit der Stadt Wien
- Einhaltung der Förderrichtlinie für innovative Projekte
- Sitz der Trägerorganisation in Wien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular für innovative Projekte
- Sachvorhabenformular
- Sachbericht
Beschreibung
Die Förderung innovativer Projekte zum Erwerb von Bildungskompetenzen für chancenbenachteiligte Kinder in Wien setzt darauf, Kindern vor der Schulpflicht ein abwechslungsreiches Lernangebot zu eröffnen. Insbesondere werden Programme in MINT-Disziplinen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) sowie Sprachförderung unterstützt, die Selbst-, Sozial-, kognitive und sprachliche Kompetenzen stärken. Unterschiedliche Lebens- und Berufsbiografien fließen in die pädagogische Arbeit ein, um Vielfalt zu leben und elementare Bildungseinrichtungen zu bereichern. Ziel ist es, pädagogische Fachkräfte in ihrer täglichen Arbeit zu entlasten und den Teilnehmenden nachhaltige Lernerfolge zu ermöglichen – von kreativen Bastelprojekten über digitale Entdeckungsreisen bis zu kooperativen Lernstationen vor Ort.
Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Bildungseinrichtungen mit Sitz in Wien, die ein innovatives Projekt für Kinder bis zum Schulpflichtbeginn durchführen. Voraussetzung ist ein Antrag über das Online-Formular mit ID Austria, der Abschluss einer Fördervereinbarung mit der Stadt Wien und die Einhaltung der Förderrichtlinie für innovative Projekte. Einzureichende Dokumente sind das Antragsformular für innovative Projekte, das Sachvorhabenformular sowie der Sachbericht. Die Antragstellung ist durchgehend vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026 möglich. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und unterstützt mit einer transparenten Abrechnung auf Basis der Projektfinanzplanung. Diese Initiative trägt dazu bei, Bildungsungleichheiten abzubauen und allen Kindern einen gleichberechtigten Start in die Schule zu ermöglichen.
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