Zuschuss

Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung

Zuschuss für internationale Forschungskooperationen zur Welternährung zwischen deutschen Forschungseinrichtungen und Partnerinstitutionen im Globalen Süden. Bis zu 100 % Förderung der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Entwicklungszusammenarbeit

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderquote: 100%

Förderziel

Unterstützung internationaler Forschungsvorhaben zur weltweiten Ernährungssicherung durch den Aufbau und die Pflege von Forschungskonsortien zwischen deutschen Einrichtungen und Partnerländern, um bedarfsorientierte Lösungsansätze entlang der Agrar- und Ernährungswertschöpfungskette zu entwickeln und Kapazitäten vor Ort zu stärken.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Genossenschaften

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestens eine deutsche Einrichtung als Koordinatorin und mindestens eine Einrichtung aus mindestens einem Partnerland im Forschungskonsortium
  • Deutsche Einrichtung zur Weiterleitung von Projektmitteln berechtigt und geeignet
  • Ausländische Partner müssen Forschungseinrichtungen im Zielland sein
  • Angemessene Aufteilung der Projektarbeiten zwischen deutschen und Partnerinstitutionen

Beschreibung

Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung unterstützt den Aufbau und die Pflege von Forschungskonsortien zwischen deutschen Einrichtungen und Partnerinstitutionen im Globalen Süden. Ziel ist die Entwicklung bedarfsorientierter Lösungsansätze entlang der Agrar- und Ernährungswertschöpfungskette sowie der Ausbau lokaler Kapazitäten in Subsahara-Afrika, Süd- und Südostasien. Antragsberechtigt sind Forschungsinstitute, Universitäten, gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland. Die Fördermaßnahme legt besonderen Wert auf inter- und transdisziplinäre Ansätze und den länderübergreifenden Wissensaustausch, um nachhaltige Produktionssysteme, optimierte Wertschöpfungsketten und verbesserte Ernährungssicherheit vor Ort zu realisieren.

Als Zuschuss deckt die Maßnahme bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Voraussetzung ist die Beteiligung mindestens einer deutschen Koordinator:in und mindestens einer Partnerinstitution pro Konsortium. Die Projektmittel sind über eine geeignete deutsche Einrichtung zu beantragen und im Vorfeld auf eine ausgewogene Aufgabenverteilung zwischen allen Partner:innen abzustimmen. Die Antragstellung erfolgt nach besonderer Bekanntmachung fristgerecht bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Durch diese Förderung werden langfristige Partnerschaften gestärkt und wissenschaftliche Netzwerke nachhaltig ausgebaut.

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