Zuschuss

Förderung internationaler Jugendarbeit

Finanzielle Unterstützung für Vereine im Burgenland zur Anbahnung und Durchführung internationaler Jugendaustauschprojekte, wenn keine EU-Förderung greift. Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

Kinder und Jugendliche Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Burgenland
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Finanzielle Unterstützung für Vereine, damit diese die Kosten für die Anbahnung und Durchführung internationaler Jugendaustauschprojekte, für die keine finanzielle Unterstützung von diversen EU-Förderungsprogrammen zur Verfügung steht, sowie die Kosten eigener Projekte des Landesjugendreferates abdecken können.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Anbahnung internationaler Jugendaustauschprojekte
  • Kosten für Durchführung internationaler Jugendaustauschprojekte

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung eines Förderantrags

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag

Beschreibung

Mit der Förderung internationaler Jugendarbeit im Burgenland stellt das Land Burgenland Vereinen und gemeinnützigen Organisationen eine direkte finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses bereit. Ziel ist die Stärkung grenzüberschreitender Jugendbegegnungen in den Themenfeldern Kinder und Jugendliche, Bildung, Arbeit & Soziales sowie Aus- und Weiterbildung. Die Förderung deckt sowohl Vorbereitungs- und Anbahnungskosten als auch Aufwendungen für die Durchführung von Projekten ab und schließt gezielt Finanzierungslücken, die bei EU-Programmen bestehen. Damit erhalten regionale Initiativen eine passgenaue Möglichkeit, interkulturelle Austauschformate eigenständig zu planen und umzusetzen und junge Menschen nachhaltig in ihrer Entwicklung zu fördern. Darüber hinaus ermöglicht die Förderung die Finanzierung eigener Projekte des Landesjugendreferates.

Der Aufruf zur Antragstellung erfolgt fortlaufend und ist seit dem 1. Januar 2014 dauerhaft geöffnet. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Einreichung eines vollständigen Förderantrags beim Landesjugendreferat Burgenland. Gefördert werden Ausgaben für Programmentwicklung, Reisekosten, Unterbringung sowie inhaltliche Projektphasen. Vereine und Nonprofit-Organisationen aus dem Burgenland können ganzjährig Anträge stellen und erhalten zeitnah Rückmeldung zur Förderzusage. Das Amt der Burgenländischen Landesregierung begleitet den Prozess fachlich und sorgt für eine rasche, serviceorientierte Abwicklung aller Antragsverfahren. Durch die flexible Struktur der Förderung leistet das Landesjugendreferat Burgenland einen wichtigen Beitrag zur Intensivierung europäischer Jugendarbeit und zur Vernetzung lokaler Akteur:innen auf internationaler Ebene.

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