Förderung jugendrelevanter Projekte
Förderung jugendrelevanter Projekte in der Steiermark zur Unterstützung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Anträge laufend möglich, Einreichfristen quartalsweise.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Jugendförderung ist es, junge Menschen als eigenständige Persönlichkeiten in ihrer geistigen, seelischen, ethischen, körperlichen, sozialen, politischen und kulturellen Entwicklung zu fördern, jegliche Diskriminierung zu vermeiden und positive Lebensbedingungen sowie Chancengleichheit in einer kinder- und jugendgerechten Gesellschaft sicherzustellen.
Förderfähige Ausgaben
- Projektkosten
- Betriebskosten
- Beratungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Leistungen im formalen Bildungssystem
- innerorganisatorische Fort- und Weiterbildung
- Werbung für politische oder religiöse Gruppierungen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte im Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit gemäß Jugendförderungsrichtlinie
- Einreichung vor Projektbeginn
- Ausrichtung an strategischen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit gemäß Jugendgesetz
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aktuelles Förderungsansuchen
- Gesamtkostenaufstellung
- Vorlage De-minimis-Erklärung
- Projektbeschreibung
Bewertungskriterien
- Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt und Diversität
- Partizipationsgrad und Chancengerechtigkeit
- Vernetzung und Nachhaltigkeit
- Bezug zur UN-Kinderrechtskonvention
Beschreibung
In der Steiermark fördert das Programm jugendrelevante Projekte, die von Interessenverbänden, Vereinen, gemeinnützigen Organisationen oder Privatpersonen initiiert werden und der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit zuzuordnen sind. Als Zuschussmaßnahme bietet es Multiplikator:innen eine finanzielle Basis zur Umsetzung innovativer Aktivitäten in den Themenfeldern Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales. Die Initiative orientiert sich am Steiermärkischen Jugendgesetz und an der Richtlinie der Landesregierung über die Jugendförderung, um junge Menschen in ihrer geistigen, seelischen, ethischen, körperlichen, sozialen, politischen und kulturellen Entwicklung zu stärken. Klar formulierte Ziele sind die Vermeidung von Diskriminierung und die Schaffung positiver Lebensbedingungen, die auf Chancengleichheit in einer kinder- und jugendgerechten Gesellschaft abzielen. Durch quartalsweise laufende Einreichfristen wird eine kontinuierliche Antragstellung und flexible Projektumsetzung sichergestellt.
Gefördert werden insbesondere Projektkosten, Betriebskosten und Beratungskosten von Vorhaben, die den Vorgaben der Jugendförderungsrichtlinie entsprechen und vor Projektbeginn eingereicht werden. Nicht förderfähig sind Leistungen im formalen Bildungssystem, innerorganisatorische Fort- und Weiterbildung sowie Werbung für politische oder religiöse Gruppierungen. Die Auswahl orientiert sich an Kriterien wie gesellschaftlicher Vielfalt, Partizipationsgrad, Chancengerechtigkeit, Vernetzung und Nachhaltigkeit sowie an der UN-Kinderrechtskonvention. Für die Antragstellung sind ein aktuelles Förderungsansuchen, eine Gesamtkostenaufstellung, eine De-minimis-Erklärung und eine Projektbeschreibung erforderlich. Als Zuschussantrag entstehen keine Kosten, und die anschließende Verwendungsnachweisprüfung erfolgt gemäß den Rahmenvorgaben des Landes Steiermark. Detaillierte Termine und Fristen der quartalsweisen Vergaberunden werden auf der Website des Förderungsmanagements der Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft bekanntgegeben.