Förderung Kinder- und Jugendsport
Förderung von Maßnahmen und Projekten im Kinder- und Jugendsport in Niederösterreich mit überkommunaler Wirkung. Anträge für Maßnahmenförderung jährlich bis 30.06. möglich, Projektförderung laufend.
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Förderkriterien
Förderziel
Gegenstand der Förderung ist die anteilige Unterstützung der Kosten für effektive und effiziente Maßnahmen und Projekte im Kinder- und Jugendsport mit niederösterreichweiter Wirkung. Ziel ist das Heranführen von Kindern (0–13 Jahre) und Jugendlichen (14–18 Jahre) zum aktiven Sporttreiben und die nachhaltige Einbindung von Sportvereinen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten für TrainerInnen
- Fortbildungskosten für TrainerInnen und SportkoordinatorInnen
- Reise-, Verpflegungs- und Nächtigungskosten
- Projektbezogene Anschaffungen (abschreibungsrelevant)
- Projektrelevante Mieten
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Bank- und Mahnspesen
- Interne Druck- und Kopierspesen
- Kosten, die bereits durch Grundförderung abgedeckt sind
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigung für NÖ Sportdachverbände als Mitglieder eines BSO-anerkannten Bundessportdachverbands
- Für Maßnahmenförderung maximal € 180.000 pro Jahr
- Projektförderung: Förderquote 50% bis max. 75% der anerkannten förderbaren Kosten
- Einsatz qualifizierter TrainerInnen und regelmäßige Fortbildung alle 3–5 Jahre
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Trainereinsatzliste
- Projektbeschreibung
- Projektbudget
Bewertungskriterien
- Projektrelevanz
- Vorerfahrungen aus Referenzprojekten
- Projektzielsetzungen
- Projektbeschreibung
- Projektbudget
- Nachhaltigkeit
- Evaluationskonzept
Beschreibung
Die Förderung Kinder- und Jugendsport des Landes Niederösterreich unterstützt gemeinnützige Sportdachverbände bei Maßnahmen und Projekten mit mindestens überregionaler Wirkung. Ziel ist es, Kinder (0–13 Jahre) und Jugendliche (14–18 Jahre) zum aktiven Sporttreiben zu motivieren und eine nachhaltige Einbindung in Sportvereine zu erreichen. Als förderberechtigt gelten anerkannte Landesdachverbände, die Mitglied eines BSO-anerkannten Bundessportdachverbands sind. Die Maßnahmenförderung (max. € 180.000 p.a.) sowie die Projektförderung (50 – 75 % der anerkannten förderbaren Kosten, Höchstfördersumme je Projekt: € 50.000) sollen einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssteigerung im Kinder- und Jugendsport leisten. Voraussetzung ist der Einsatz von qualifizierten Trainer:innen sowie die regelmäßige Fortbildung dieser Fachkräfte im Turnus von drei bis fünf Jahren.
Förderfähig sind insbesondere Personalkosten für Trainer:innen und Sportkoordinator:innen, Fortbildungsaufwendungen, Reise-, Verpflegungs- und Nächtigungskosten, abschreibungsrelevante Anschaffungen, projektspezifische Mieten, Werbung/Öffentlichkeitsarbeit und externe Evaluationskosten. Nicht förderbar sind Bank- und Mahnspesen, interne Druck- und Kopierspesen sowie Kosten, die bereits durch die Grundförderung abgedeckt sind. Die Anträge für Maßnahmenförderung sind jährlich bis zum 30. Juni bei der Abteilung Finanzen F1 einzureichen, Projektanträge können ganzjährig, rechtzeitig vor Projektbeginn, eingereicht werden. Als Basis für eine erfolgreiche Antragstellung gelten das offizielle Antragsformular sowie elektronisch übermittelte Beilagen zu Trainer:inneneinsatzlisten, Projektbeschreibung und detailliertem Projektbudget.
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