Förderung Kleinabwasseranlagen
Förderung von Einzelanlagen zur Abwasserentsorgung (Kleinabwasseranlagen) in der Steiermark. Physische und juristische Personen können Pauschalbeträge von bis zu 1.400 € (bis 50 EW) bzw. bis 30 % der förderfähigen Investitionskosten beantragen. Anträge sind seit 01.01.2014 ohne Frist möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Umsetzung von Maßnahmen der Abwasserentsorgung durch Kleinabwasserbehandlungsanlagen, um Abwasser von bis zu vier Wohnobjekten zu entsorgen, wenn der Anschluss an öffentliche Abwasseranlagen ökologisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Kleinabwasserbehandlungsanlagen
- Kosten für technische Unterlagen und Variantenuntersuchung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Betriebskosten
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einreichung vor Baubeginn bei der zuständigen Baubezirksleitung
- Anlage für bis zu 4 zu entsorgende Wohnobjekte
- kein wirtschaftlich oder ökologisch sinnvoller Anschluss an öffentliche Abwasseranlage
- Einhaltung der Förderungsrichtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft des Bundes und des Landes Steiermark
- Erforderliche Unterlagen (Technischer Bericht, Pläne, Bescheide, Variantenuntersuchung)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Technischer Bericht
- Planunterlagen
- Behördliche Bescheide
- Variantenuntersuchung
- Nachweis der Nicht-Anschlussmöglichkeit
- Formular Ansuchen
Bewertungskriterien
- Wirtschaftlichkeit der Anlage
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Wasserwirtschaftliche Priorität
Beschreibung
In der Steiermark fördert das Land die Errichtung von Kleinabwasserbehandlungsanlagen, wenn ein Anschluss an öffentliche Kanalisationsnetze ökologisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Privatpersonen und Unternehmen können Pauschalbeträge von bis zu 1 400 € für Anlagen bis 50 Einwohnerwerten (EW) beantragen, bei größeren Anlagen beträgt die Förderung bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten. Anträge sind seit dem 01.01.2014 fortlaufend und ohne Antragsfrist bei der zuständigen Baubezirksleitung einzureichen. Gefördert werden neben den reinen Anlageninvestitionen auch Aufwendungen für technische Unterlagen und Variantenuntersuchungen, um Maßnahmen in den Bereichen Infrastruktur, Umwelt- und Naturschutz sowie Energieeffizienz und Klimaschutz zu unterstützen. Damit wird die dezentrale Abwasserentsorgung für bis zu vier zu entsorgende Wohnobjekte ermöglicht.
Zur Beantragung sind ein technischer Bericht, Planunterlagen und behördliche Bescheide sowie eine Variantenuntersuchung und der Nachweis der Nicht-Anschlussmöglichkeit vorzulegen. Die Auswahl erfolgt anhand von Kriterien wie Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeitsaspekten und wasserwirtschaftlicher Priorität. Eine Förderung rückwirkender oder laufender Betriebskosten ist ausgeschlossen. Ziel ist die praxisnahe und nachhaltige Umsetzung dezentraler Klärsysteme, die den Gewässerschutz stärken und innovative Lösungen in der Siedlungswasserwirtschaft vorantreiben. Nach eingehender Prüfung und Kollaudierung wird der Zuschuss ausgezahlt, um langfristig einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen und Abwasser in der Steiermark zu garantieren.