Zuschuss

Förderung Kleine Sanierung

Einmaliger, nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag von 15 % der förderbaren Kosten für eine Vielzahl an Einzelmaßnahmen zur Wohnhaussanierung in der Steiermark. Antrag nach Durchführung innerhalb von zwei Jahren ab Rechnungsdatum möglich. Neuanträge derzeit gestoppt bis zum ersten Quartal 2026.

Wohnungsbau & Modernisierung Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Förderquote: 15%

Förderziel

Förderung von Bestandsbauten in der Steiermark zur Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle, zur energetischen Modernisierung der Haustechnik, zu sicherheitsrelevanten Maßnahmen sowie zu Sanierungsarbeiten und zur Schaffung bzw. Erweiterung von Wohnraum.

Förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen an Gebäudehülle und Dach
  • Energierelevante Maßnahmen am Haustechniksystem
  • Sicherheitsmaßnahmen (Brandschutz, Hochwasser-, Einbruchschutz)
  • Sanierungsmaßnahmen (z.B. Mauertrockenlegung)
  • Einbau von Personenaufzügen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Eigenleistungen
  • Materialrechnungen unter 200 Euro ohne Arbeitsleistung
  • reine Verschönerungsmaßnahmen (z.B. Malerarbeiten)

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Rechnungen von befugten Unternehmen nicht älter als zwei Jahre
  • Hauptwohnsitz in der Steiermark
  • Baubewilligung mindestens 30 Jahre alt für bestimmte Maßnahmen
  • Mindestinvestition von 3.000 Euro

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsantrag
  2. Aktueller Grundbuchauszug oder Mietnachweis
  3. Baubehördlich genehmigte Pläne bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen
  4. Rechnungen befugter Unternehmen
  5. Fotos bei Photovoltaikanlagen

Bewertungskriterien

  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Energieeffizienz
  • Ökopunkte

Beschreibung

Die „Kleine Sanierung“ des Landes Steiermark unterstützt Eigentümer:innen, Mieter:innen und Bauberechtigte von Wohngebäuden und –heimen bei einer Vielzahl an Sanierungsmaßnahmen. Gefördert werden unter anderem die Verbesserung der thermischen Qualität von Gebäudehüllen, die energetische Modernisierung der Haustechnik, sicherheitsrelevante Maßnahmen (Brandschutz, Hochwasserschutz, Einbruchschutz) sowie Sanierungsarbeiten wie Mauertrockenlegungen oder der Einbau von Personenaufzügen. Anspruch auf einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 15 % der förderbaren Kosten besteht nach Abschluss der Arbeiten und Einreichung bis spätestens zwei Jahre ab Rechnungsdatum. Neubewerbungen sind derzeit bis zum ersten Quartal 2026 ausgesetzt; bereits laufende Anträge in Bearbeitung bleiben unberührt. Die maximale Fördersumme richtet sich nach erreichten Ökopunkten und liegt pro Wohnung zwischen 4 500 und 50 000 Euro sowie pro Gebäude zwischen 80 000 und 100 000 Euro.

Zur Antragstellung zählen u. a. der vollständig ausgefüllte Förderungsantrag, ein aktueller Grundbuchauszug oder Mietnachweis, behördlich genehmigte Pläne bei genehmigungspflichtigen Vorhaben sowie Rechnungen befugter Unternehmen (mindestens 3 000 Euro, Einzelrechnungen ab 200 Euro). Photovoltaikprojekte erfordern zusätzlich Fotos der Anlage. Für Maßnahmen mit Baubewilligung muss diese mindestens 30 Jahre alt sein. Die Vergabe erfolgt nach Kriterien wie Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Ökopunkten. Eine detaillierte Übersicht zu den förderfähigen und nicht förderfähigen Ausgaben sowie zu notwendigen Unterlagen findet sich in der jeweiligen Förderungsrichtlinie des Amts der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 – Energie, Wohnbau, Technik. Interessierte können sich über die jährliche Fortführung und Anpassung der Förderkonditionen informieren und so ihre Modernisierungsvorhaben optimal planen.

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