Zuschuss

Förderung kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG-RuF)

Förderung von Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg im Rahmen des LGVFG für Projekte 2025–2029. Anmeldungen bis 31. Oktober möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2029
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Förderquote: 50% - 90%
Projektstart ab: 01.01.2025
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Unterstützung von Landkreisen, Städten und Gemeinden beim Um- und Ausbau ihrer Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) mit Ziel der Schließung von Netzlücken, Erhöhung der Verkehrssicherheit und Förderung nachhaltiger Mobilität.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Baukosten
  • Planungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Unterhaltungskosten
  • Betriebskosten
  • Gerätekosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Baulast in Baden-Württemberg
  • Anmeldung bis 31. Oktober eines Jahres
  • Aufnahme in das Förderprogramm durch das Ministerium für Verkehr

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Entwurfsplanung (HOAI Lph. 3)
  2. Erläuterungsbericht
  3. Kostenschätzung
  4. Sicherheitsaudit

Bewertungskriterien

  • Verkehrliche Relevanz
  • Kosteneffizienz
  • Netzrelevanz
  • Verkehrssicherheit
  • Klimaschutzbeitrag

Beschreibung

Förderung kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur (LGVFG-RuF)


Das Land Baden-Württemberg stellt im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) für den Zeitraum 2025–2029 über 400 Mio. € für den Ausbau und die Modernisierung kommunaler Rad- und Fußverkehrsnetze bereit. Finanzierungsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen wie Städte, Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse, die sich der Lückenschließung in bestehenden Radwegenetzen, der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Förderung nachhaltiger Mobilität widmen. Gefördert werden unter anderem der Bau neuer Rad- und Fußwege, die Einrichtung von Radverkehrsanlagen mit wegweisender Beschilderung sowie sichere Querungsstellen für Fußgänger:innen. Auch die Nachrüstung verkehrswichtiger Anlagen zur vollständigen Barrierefreiheit sowie innovative Klimaschutzmaßnahmen wie E-Ladeinfrastruktur für Fahrräder und Pedelecs fallen in den Förderbereich.


Die Förderquote beträgt 50 % bis 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Planungs- und Baukosten), abhängig von der Art des Projekts: Maßnahmen zur Beseitigung von Bahnübergängen, Barrierefreiheit oder besonders klimafreundliche Projekte werden mit bis zu 75 % bezuschusst. In Kombination mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ steigt die Förderung auf bis zu 90 %. Projekte können jährlich bis zum 31. Oktober angemeldet werden; der formale Zuwendungsantrag ist nach Aufnahme ins Förderprogramm bei den Regierungspräsidien einzureichen. Ziel ist es, das Fuß- und Radnetz so zu ertüchtigen, dass attraktive Verbindungen für den Alltagsverkehr entstehen, Netzlücken geschlossen und klimafreundliche Mobilitätsangebote nachhaltig gestärkt werden.

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