Förderung kommunaler Regionalverkehrsvorhaben (Mikro-ÖV)
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsbedienung durch Eisenbahn- und Kraftfahrlinien sowie bedarfsgesteuerte Betriebsformen im Burgenland. Formlose Einreichung jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsbedienung durch Eisenbahn- und Kraftfahrlinien konzessionierter Unternehmungen sowie bedarfsgesteuerte Betriebsformen, sofern diese das Angebot liniengebundener Verkehrsträger sinnvoll ergänzen und jedermann zugänglich sind.
Förderfähige Ausgaben
- Aufwendungen für Betriebsabgänge aus dem Betrieb des Regionalverkehrsvorhabens
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Regionalverkehrsvorhaben muss mit den Zielsetzungen des Landes für die öffentliche Verkehrserschließung übereinstimmen und diese sinnvoll ergänzen
- Konzeption und Betrieb sind so zu gestalten, dass ein höchstmöglicher Kostendeckungsgrad erreicht wird
- Vorhaben muss ökologisch sinnvoll sein und einem gegebenen Bedarf entsprechen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftlicher Antrag mit ausführlicher Projektbeschreibung und Begründung
Bewertungskriterien
- Qualität der Verkehrsversorgung
- Maximaler Kostendeckungsgrad
- Ökologische Sinnhaftigkeit
Beschreibung
Das Förderprogramm Förderung kommunaler Regionalverkehrsvorhaben (Mikro-ÖV) im Burgenland richtet sich an öffentliche Einrichtungen und verfolgt das Ziel, die Verkehrsbedienung durch Eisenbahn- und Kraftfahrlinien konzessionierter Unternehmungen sowie bedarfsgesteuerte Betriebsformen (etwa Rufbus oder Anruf-Sammeltaxi) nachhaltig zu optimieren. Im Fokus stehen Maßnahmen, die das bestehende Angebot liniengebundener Verkehrsträger sinnvoll ergänzen, ökologisch vertretbar sind und einen nachweisbaren Bedarf decken. Die Initiative fördert Projekte in den Themenfeldern Infrastruktur, Regionalförderung, Städtebau sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und leistet damit einen Beitrag zur Stärkung dezidierter Mobilitätsangebote in strukturschwachen Regionen.
Zuwendungsempfänger:innen können burgenländische Gemeinden, Gemeindeverbände, Vereine mit Gemeindeträgerschaft sowie juristische Personen mit Gemeindebeteiligung sein, sofern das Vorhaben den Zielsetzungen des Landes für öffentliche Verkehrserschließung entspricht und ein höchstmöglicher Kostendeckungsgrad angestrebt wird. Gefördert werden bis zu 35 % der Nachweise für Betriebsabgänge aus dem Regionalverkehrsvorhaben, abhängig von der Bedarfskategorie, maximal jedoch € 8.000 pro Jahr. Ein formfreier, jederzeit möglicher Antrag ist schriftlich einzureichen und muss eine ausführliche Projektbeschreibung samt Begründung enthalten. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Qualität der Verkehrsversorgung, Kostendeckungsgrad und ökologischer Sinnhaftigkeit. Die Fördermittel werden als einmaliger Zuschuss gewährt und müssen nach sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Grundsätzen eingesetzt werden.
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