Förderung kooperativer Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
Brandenburg fördert Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Betriebe (Kooperativen) zur partnerschaftlichen Umsetzung freiwilliger Maßnahmen für Klima- und Biodiversitätsschutz. Bislang eingereichte Fachkonzepte werden geprüft, Neuanträge sind nicht möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Zuwendungen für landwirtschaftliche Kooperativen zur Durchführung freiwilliger Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen, mit dem Ziel der Verringerung von Treibhausgasemissionen, Verbesserung der Kohlenstoffbindung, Eindämmung und Umkehr des Biodiversitätsverlusts sowie nachhaltiger Steigerung von Ökosystemleistungen.
Antragsberechtigt
- Genossenschaften
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kooperative aus mind. drei landwirtschaftlichen Betrieben
- Eigene Betriebsnummer der Kooperative
- Vorlage eines geprüften naturräumlichen Fachkonzepts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Geprüftes Fachkonzept
- ELER-Antrag
- Nachweis Betriebsnummer
- Nutzungsplan
Beschreibung
Mit der „Förderung kooperativer Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen“ unterstützt das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg ausschließlich landwirtschaftliche Kooperativen in Brandenburg, die sich aus mindestens drei Einzelbetrieben mit gemeinsamer Betriebsnummer zusammensetzen. Voraussetzung ist die Vorlage eines geprüften naturräumlichen Fachkonzepts mit Abgrenzung eines klar definierten Projektgebiets, in dem freiwillige Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die Kooperative wird durch ein Projektmanagement koordiniert, das in Abstimmung mit den Mitgliedern jährliche Nutzungspläne erstellt und gegenüber der Bewilligungsbehörde dokumentiert. Gefördert werden „Kooperative Klimaschutzmaßnahmen“ und „Kooperative Biodiversitätsmaßnahmen“, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen. Ziel ist die Verringerung von Treibhausgasemissionen, die Steigerung der Kohlenstoffbindung, die Eindämmung des Biodiversitätsverlusts sowie die nachhaltige Erhöhung von Ökosystemleistungen in ausgewiesenen Projektgebieten.
Der Fördersatz beträgt bis zu 300 € je Hektar Maßnahmefläche einschließlich Transaktionskosten und ist auf einen Zeitraum von 60 Monaten angelegt. Zur Antragstellung waren ein geprüftes Fachkonzept, der ELER-Antrag, der Nachweis der kooperativen Betriebsnummer und ein Nutzungsplan erforderlich. Das Programm ist bis auf Weiteres für Neuanträge geschlossen. Bereits geförderte Kooperativen können innerhalb dieses Rahmens ihre laufenden Verpflichtungen fortführen, Erweiterungen oder Änderungen im Rahmen bestehender Förderbescheide jedoch nicht mehr neu beantragen. Eine erneute Einreichung von Fachkonzepten ist nicht möglich, wesentliche Änderungen können nur über die zuständige Bewilligungsbehörde im Einzelfall abgestimmt werden.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.