Förderung kooperativer Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
Landwirtschaftliche Kooperativen in Brandenburg erhalten Zuwendungen für kooperative Klimaschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen auf freiwilliger Basis. Anträge für 2025–2028 mit Fachkonzept bis 15.09.2024 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zuwendungen für landwirtschaftliche Kooperativen zur Durchführung kooperativer Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, um Treibhausgasemissionen zu verringern, Kohlenstoffbindung zu verbessern, Verlust biologischer Vielfalt einzudämmen und Ökosystemleistungen sowie Lebensräume nachhaltig zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Maßnahmenkosten (Einkommensverluste, Mehraufwendungen)
- Transaktionskosten Projektmanagement
Nicht förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen
- Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zusammenschluss von mind. 3 landwirtschaftlichen Betrieben
- Projektmanagement und Fachkonzept abgestimmt mit Umweltschutzbehörde
- eigene Betriebsnummer der Kooperative
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Fachkonzept Kooperative Maßnahmen
- Antragsformular ELER
- Betriebsnummernachweis
- Nutzungs- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- klimaschutzfachliche Eignung
- Herleitung aus Natura-2000-Zielen
- Innovationsgrad der Kooperation
Beschreibung
Die Förderung kooperativer Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Brandenburg richtet sich an landwirtschaftliche Kooperativen, die sich aus mindestens drei Einzelbetrieben mit eigener Betriebsnummer zusammensetzen und von einem qualifizierten Projektmanagement (etwa Naturschutzvereine oder Landschaftspflegeverbände) koordiniert werden. Ziel ist es, im Rahmen eines fachlich abgestimmten Konzepts Treibhausgasemissionen zu senken, die Kohlenstoffbindung zu stärken sowie den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen und umzukehren. Dafür kann ein maximaler Fördersatz von 300 Euro je Hektar und Jahr beantragt werden. Gefördert werden sowohl kooperative Klimaschutzmaßnahmen als auch Biodiversitätsmaßnahmen, darunter ausgewählte Agrarumweltmaßnahmen in einem räumlich klar definierten Projektgebiet. Voraussetzung für den erfolgreichen Antrag ist die fristgerechte Einreichung des fachlichen Konzepts bis zum 15. September 2024 sowie die Zustimmung durch die zuständige Umweltschutzbehörde. Die Projektlaufzeit beträgt 48 Monate, der ELER-Antrag ist bis zum 31. Dezember 2024 zu stellen.
Insbesondere werden Maßnahmen honoriert, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen, wie etwa angepasste Fruchtfolgen, Blühstreifen oder Moorbodenschutz. Einkommensverluste und Mehraufwendungen werden inklusive Transaktionskosten ausgeglichen. Die Antragstellung erfolgt über die Ämter für Landwirtschaft der Landkreise und kreisfreien Städte; Anträge müssen alle relevanten Unterlagen wie Fachkonzept, ELER-Formular und Betriebsnummernachweis enthalten. Die Förderung wird nach Prüfung des Projekts bewilligt und als 100 %-Zuschuss ausgezahlt. Mit diesem Programm leistet das Land Brandenburg einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der EU-Strategien zur Anpassung an den Klimawandel und zur Erhaltung der Artenvielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen.
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