Zuschuss

Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit)

Zuschuss für Kommunen in Bayern zur Einrichtung und zum Betrieb regionaler Koordinierender Kinderschutzstellen (KoKi) zur Förderung frühzeitiger Kinderschutznetzwerke mit bis zu 16.500 € pro Jahr pro Fachkraft.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: 16.500 € pro Jahr pro Vollzeitstelle
Förderquote: 50%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Förderung der Einführung sozialer Frühwarn- und Fördersysteme zur Weiterentwicklung des präventiven Kinderschutzes in Bayern durch Aufbau, Betrieb und Vernetzung regionaler Koordinierender Kinderschutzstellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigung für örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern
  • Aufbau, Erweiterung, Pflege und Weiterentwicklung verbindlicher regionaler Netzwerke zur frühzeitigen Unterstützung von Familien
  • Vermittlung von Eltern an geeignete Netzwerkpartner
  • Erstellung einer vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Kinderschutzkonzeption mit Unterzeichnung durch Netzwerkpartner
  • Eigenbeteiligung mindestens in Höhe der staatlichen Förderung
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Beschreibung

Die Förderinitiative zur Einrichtung und zum Betrieb regionaler Koordinierender Kinderschutzstellen richtet sich an Kommunen als örtliche Träger:innen der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern. Ziel ist der Ausbau sozialer Frühwarn- und Fördersysteme zur Weiterentwicklung des präventiven Kinderschutzes durch den Aufbau verlässlicher Netzwerke, die Eltern und Familien rechtzeitig unterstützen. Als Zuschuss deckt das Programm bis zu 50 % der Personalkosten und stellt pro Jahr und Vollzeitstelle einen Höchstbetrag von 16.500 € bereit. Die Förderung wird für eine Projektdauer von 12 Monaten gewährt und trägt dazu bei, Risiken in der kindlichen Entwicklung frühzeitig zu erkennen sowie Schutzfaktoren langfristig zu stärken. Fachkräfte übernehmen dabei die Koordination, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit im „Netzwerk frühe Kindheit“ vor Ort und unterstützen Eltern in freiwilliger Kooperation mit Gesundheits- und Beratungseinrichtungen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich örtliche Träger:innen der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern, die eine Eigenbeteiligung in Höhe der staatlichen Förderung leisten. Voraussetzung für den Zuschuss sind der Aufbau, die Pflege und Weiterentwicklung verbindlicher regionaler Netzwerke, die Vermittlung von Eltern an geeignete Netzwerkpartner:innen sowie die gemeinsame Erstellung einer vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Kinderschutzkonzeption. Die Koordinierende Kinderschutzstelle ist mit mindestens 1,5 Vollzeitstellen zu besetzen, die durch Fachkräfte mit Hochschulstudium in Sozialer Arbeit oder einer gleichwertigen Qualifikation sowie entsprechenden Fach- und Rechtskenntnissen abgedeckt werden. Eine fristgerechte Antragstellung bei der zuständigen Bezirksregierung ist rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres erforderlich, um den Regionalstellen frühzeitig Planungssicherheit zu bieten und eine nachhaltige Umsetzung zu gewährleisten.

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