Zuschuss

Förderung Krankenhausfinanzierung

Förderung der Investitionskosten für Neubau, Umbau, Sanierung, Erweiterung und Ausstattung von Krankenhäusern in Baden-Württemberg. Anträge fortlaufend bei den Referaten 23 der Regierungspräsidien möglich.

Infrastruktur Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Förderquote: 100%

Förderziel

Sicherstellung einer flächendeckenden qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Neubau, Umbau, Sanierung, Erweiterung von Krankenhäusern
  • Erstausstattung mit den für den Krankenhausbetrieb notwendigen Anlagegütern
  • Wieder- und Ergänzungsbeschaffung von Anlagegütern
  • Pauschalförderung für kurzfristige Anlagegüter (Einrichtungs-/Ausstattungsgegenstände)

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Trägerschaft nach dem Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg

Beschreibung

In Baden-Württemberg wird eine landesweite Initiative zur Modernisierung und Erweiterung von Krankenhäusern gefördert, die öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Träger:innen nach dem Landeskrankenhausgesetz offensteht. Ziel ist es, eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Die Förderrichtlinie umfasst die Einzelförderung von Investitionskosten für Neubau, Umbau, Sanierung sowie Erweiterung bestehender Einrichtungen und deren Erstausstattung mit notwendigen Anlagegütern. Zusätzlich wird die Wieder- und Ergänzungsbeschaffung von kurz- und langfristigen Ausstattungsgegenständen unterstützt. Dabei übernimmt der Zuschuss sämtliche förderfähigen Investitionskosten bis zu 100 Prozent. Eine Pauschalförderung in Form fester Jahresbeträge berücksichtigt die im Krankenhausplan festgelegte Bettenzahl und Aufgabenstellung und erlaubt den Träger:innen einen flexiblen Einsatz innerhalb der Zweckbindung.

Anträge können fortlaufend bei den Referaten 23 der vier Regierungspräsidien eingereicht werden, wobei vorab insbesondere bei komplexen Vorhaben zur Umschichtung von Nutzungsentgelten oder Eigenmittelausgleich eine Abstimmung mit den Fachreferaten empfohlen wird. Die Rechtsgrundlagen bilden das Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg und der landesweite Krankenhausplan. Durch eine umfassende finanzielle Unterstützung – von Großprojekten wie Neubauten bis hin zu kurzfristigen Beschaffungen – leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Gesundheitsinfrastruktur und fördert nachhaltige Investitionen in moderne Behandlungs- und Betreuungsbedingungen. Träger:innen erhalten so Planungssicherheit und können langfristig die medizinische Versorgungsqualität im Land stärken.

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