Zuschuss

Förderung kriminalpräventiver Maßnahmen und Projekte

Förderung zur Unterstützung von Präventionsprojekten, die Gewalt und Kriminalität verhindern sowie Extremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bekämpfen in Rheinland-Pfalz.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Rheinland-Pfalz
Förderquote: 80%

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, Projekte und Maßnahmen zu unterstützen, die unmittelbar oder mittelbar zur Verhinderung oder Verminderung von Gewalt und Kriminalität beitragen. Es sollen gesellschaftliche Normen und Werte vermittelt und erhalten werden, insbesondere im Umgang mit Extremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Gleichzeitig soll der Aufbau kommunaler Präventionsstrukturen gefördert werden, um ein sicheres, freiheitliches und demokratisches Umfeld zu schaffen.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorarkosten
  • Sachkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Dauerschuldverhältnisse (z.B. Miet- und Arbeitsverhältnisse)

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz/Tätigkeit in Rheinland-Pfalz
  • Tätigkeit in der Kriminalitätsvorbeugung oder Aufklärung
  • Projekt muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektantrag
  2. Verwendungsnachweis
  3. Kosten- und Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • gewalt-/kriminalpräventiver Charakter
  • Innovationsgehalt
  • Nachhaltigkeit
  • Kooperation
  • Relevanz für lokale Bedürfnisse

Beschreibung

Die Förderung kriminalpräventiver Maßnahmen und Projekte in Rheinland-Pfalz bietet eine zielgerichtete Unterstützung von Initiativen, die Gewalt und Kriminalität vorbeugen sowie gesellschaftliche Werte nachhaltig fördern. Die Zuwendung wird als Zuschuss mit einer Förderquote von 80% gewährt und richtet sich an öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen sowie Privatpersonen. Damit sollen Projekte gestärkt werden, die sich der Bekämpfung von Extremismus, Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit widmen und dabei zur Vermittlung und Erhaltung gesellschaftlicher Normen und Werte beitragen. Das Förderprogramm umfasst förderfähige Ausgaben wie Honorarkosten und Sachkosten und verlangt im Rahmen der Antragstellung einen detaillierten Projektantrag, Verwendungsnachweis sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan. Alle Maßnahmen müssen vor Beginn des Projekts beantragt werden, um eine transparente und effektive Mittelverwendung sicherzustellen.

Im Mittelpunkt der Förderung steht die Unterstützung von Projekten, die durch präventives Handeln einen direkten Beitrag zur Sicherheit und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten. Das Programm legt besonderen Wert auf den Charakter der Kriminalprävention, den Innovationsgehalt sowie die nachhaltige Wirkung der Maßnahmen. Dabei werden Kooperationen und interdisziplinäre Ansätze gefördert, die den aktuellen lokalen Bedürfnissen Rechnung tragen. Projekte, die direkt durch kommunale Präventionsgremien vor Ort initiiert und umgesetzt werden, erhalten dabei besondere Priorität. Durch diese Maßnahmen soll ein sicheres, freiheitliches und demokratisches Lebensumfeld geschaffen werden, in dem sich alle Beteiligten – unabhängig von Geschlecht und Herkunft – einbringen und voneinander lernen können.

Die Antragstellung erfolgt schriftlich oder elektronisch mindestens zwei Monate vor Beginn der Maßnahme und richtet sich an die zuständige Bewilligungsbehörde in Rheinland-Pfalz. Die Bewertung der eingereichten Projekte erfolgt anhand von festgelegten Kriterien wie dem gewalt- und kriminalpräventiven Charakter, der Innovationsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Kooperationspotenzial sowie der lokalen Relevanz. Mit dem Einreichen eines Antrags bestätigen die Antragstellenden, dass sie alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und bereit sind, einen sorgfältigen Verwendungsnachweis zu erbringen. Dieses Förderinstrument leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der präventiven Arbeit vor Ort und unterstützt den Aufbau stabiler kommunaler Strukturen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.

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