Förderung Kunst & Museen (Projektförderung) der Stiftung Niedersachsen
Förderung von Museumsprojekten (u.a. Dauer- und Sonderausstellungen, Vermittlung, Digitalisierung) sowie professionell kuratierten Ausstellungen, Kunstprojekten und Festivals (u.a. Medienkunst und künstlerische Fotografie) in Niedersachsen.
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Förderkriterien
Förderziel
Museen und Kunstvereine in Niedersachsen als attraktive Kulturorte stärken und die Realisierung von Ausstellungen, Kunstfestivals, Vermittlungsangeboten sowie digitalen Projekten im musealen und künstlerischen Bereich fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Projektbezogene Ausgaben
Nicht förderfähige Ausgaben
- Förderung von Privatpersonen
- Stipendien und Soloperformances
- denkmalpflegerische Maßnahmen und Restaurierungen
- Publikations- und Druckkosten unabhängig vom Projekt
- Projekte von Schulen und schulischen Einrichtungen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Niedersachsen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
- Einreichung der Auswertung der Checkliste Ökologische Nachhaltigkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aktueller Freistellungsbescheid
- Auswertung der Checkliste Ökologische Nachhaltigkeit (PDF)
- Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Projektbeschreibung
Bewertungskriterien
- Qualität und Relevanz des Projekts
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Vermittlungskonzept
Beschreibung
Die Stiftung Niedersachsen unterstützt mit der Projektförderung Kunst & Museen innovative Ausstellungs- und Digitalisierungsprojekte in Niedersachsen. Gefördert werden Dauer- und Sonderausstellungen, Vermittlungskonzepte sowie professionell kuratierte Kunstprojekte und Festivals – insbesondere in den Bereichen Medienkunst und künstlerische Fotografie. Ziel ist es, Museen, Kunstvereine und hauptamtlich organisierte Kunstfestivals als attraktive Kulturorte zu stärken und vielfältige Zugangsangebote für unterschiedliche Zielgruppen zu realisieren. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit gelegt, wofür die Auswertung der digitalen Checkliste Ökologische Nachhaltigkeit als Nachweis beizufügen ist.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Niedersachsen, die einen aktuellen Freistellungsbescheid vorlegen und einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine prägnante Projektbeschreibung einreichen. Unterstützt werden ausschließlich projektbezogene Ausgaben; nicht förderfähig sind unter anderem denkmalpflegerische Maßnahmen, Ausfallfinanzierungen, Publikationen unabhängig vom Projekt sowie Projekte von ehrenamtlich geleiteten Einrichtungen oder schulischen Trägern. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Finanzierungsbedarf und wird von der Generalsekretärin, dem Verwaltungsrat oder dem Senat der Stiftung entschieden. Die Antragstellung erfolgt ganzjährig online; die jeweils gültigen Fristen entnehmen Interessierte den Entscheidungsterminen der Gremien. Auswahlkriterien sind insbesondere die Qualität und Relevanz des Vorhabens, die Nachhaltigkeitsaspekte sowie das Vermittlungskonzept.
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