Zuschuss

Förderung „Kunst & Wissenschaft“ (Possehl-Stiftung)

Förderung der Exzellenz von Forschung und Lehre an den Lübecker Hochschulen sowie Kunst- und Kulturprojekte in Lübeck. Anträge jederzeit über das Förderportal möglich.

Wissenschaft Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Schleswig-Holstein

Förderziel

Die Possehl-Stiftung unterstützt herausragende Forschungsprojekte, Stiftungsprofessuren und die technische Ausstattung an den Lübecker Hochschulen sowie vielfältige Kunst- und Kulturinitiativen in der Hansestadt Lübeck, um Wissenschaft und kulturelles Leben nachhaltig zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Personal- und Sachkosten
  • Technische Ausstattung
  • Veranstaltungskosten

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Lübeck
  • Antrag über das Förderportal der Possehl-Stiftung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Lebenslauf

Bewertungskriterien

  • Wissenschaftliche Exzellenz
  • Kulturelle Relevanz
  • Öffentlicher Nutzen

Beschreibung

Die Possehl-Stiftung fördert herausragende Forschungs- und Lehrvorhaben an den Lübecker Hochschulen sowie vielfältige Kunst- und Kulturprojekte in der Hansestadt. In Schleswig-Holstein ansässige Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine können Zuschüsse für wissenschaftliche Exzellenz, Stiftungsprofessuren oder technische Ausstattung beantragen. Zudem werden künstlerische Initiativen und musikalische Veranstaltungen unterstützt, um das kulturelle Leben in Lübeck nachhaltig zu bereichern. Als zentrale Ziele gelten die Stärkung von Forschung & Innovation, die kulturelle Relevanz innovativer Projekte und ein deutlicher öffentlicher Nutzen für die Stadtgesellschaft.

Bewerbungen sind jederzeit über das online abrufbare Förderportal der Stiftung möglich und müssen spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Sitzungsdatum des Arbeitsausschusses eingereicht werden. Förderfähig sind Personal- und Sachkosten, technische Anschaffungen sowie Veranstaltungskosten. Zur Antragstellung gehören eine detaillierte Projektbeschreibung, ein transparent aufgegliederter Finanzierungsplan und die Lebensläufe der verantwortlichen Projektleitung. Bewertungskriterien sind wissenschaftliche Qualität, gesellschaftlicher Mehrwert und kulturelle Bedeutung in Lübeck. Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein Sitz in der Hansestadt sowie die fristgerechte Antragseinreichung über das Portal. Fachpersonen und Kulturschaffende erhalten so die Möglichkeit, innovative Ideen in Forschung, Lehre und künstlerischem Schaffen umsetzen zu können und damit das „Schöne und Gute“ in Lübeck weiter voranzubringen.

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