Förderung Ländliche Berufsbildung
Förderung von beruflicher Weiterbildung und Exkursionen im Agrarbereich in Brandenburg und Berlin mit Fokus auf Umwelt, Tierwohl und Fachkräftesicherung. Anträge bis 15.02.2026 möglich. Budget: 1.000.000 € pro Ordnungstermin.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit dieser Förderung werden Ziele der nachhaltigen Entwicklung, des Umweltschutzes sowie der Erhaltung der Umweltqualität verfolgt. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung von Kenntnissen über standort- und klimaangepasste Landbewirtschaftung, Anbau- und Tierhaltungsverfahren, Tierwohl, Naturschutz, Klimaschutz, Biodiversität, nachhaltige Ressourcennutzung, Digitalisierung und zur Deckung des Fachkräftebedarfs in der Land- und Forstwirtschaft.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Reisekosten
- Gemeinkosten
- Anschauungs- und Informationsmaterial
Nicht förderfähige Ausgaben
- Doppelförderung mit anderen Programmen
- Lehrgänge der staatlich anerkannten Berufsausbildung
- Praktika im Rahmen gesetzlicher Ausbildungsordnungen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bildungsanbieter mit nachgewiesener Kompetenz im Agrarbereich (Anerkennung nach Weiterbildungsgesetz, QS-Zertifikat, Referenzen oder internes Qualitätssicherungssystem)
- Mindestteilnehmerzahl (6 Personen bei Bildungsvorhaben, 15 bei Informationsvorhaben, 6 bei Exkursionen)
- Betriebsstätte oder Betriebssitz der Teilnehmenden in Brandenburg oder Berlin
- Online-Formate vorab der Bewilligungsbehörde anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Teilnahmeliste
- Vordruck Stundennachweis Personalkosten
- Nachweis der Qualifikation der Dozent:innen
Bewertungskriterien
- Kompetenz des Bildungsanbieters
- Relevanz für die Zielgruppe
- Inhaltliche Qualität des Vorhabens
- Fachbeiratsvotum
Beschreibung
Die „Förderung Ländliche Berufsbildung“ in Brandenburg unterstützt Bildungsanbieter:innen sowie Unternehmen bei der Durchführung von beruflichen Weiterbildungen und Exkursionen im Agrar- und Forstbereich. Ziel ist die Stärkung der nachhaltigen Entwicklung, des Umwelt- und Klimaschutzes sowie des Tierwohls. Gefördert werden Maßnahmen, die Kenntnisse über standort- und klimaangepasste Landbewirtschaftung, innovative Anbau- und Tierhaltungsverfahren, Digitalisierung und ressourcenschonende Nutzung vertiefen. Gleichzeitig trägt das Programm zur Deckung des Fachkräftebedarfs in Landwirtschaft und Forstwirtschaft bei und fördert die Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und Biodiversität ländlicher Betriebe. Bildungsvorhaben müssen mindestens vier Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen, Informationsveranstaltungen mindestens acht, und Exkursionen zwischen einem Tag und maximal fünf Tagen dauern. Dabei ist eine Mindestteilnehmer:innenzahl von sechs Personen (Bildungsvorhaben/Exkursionen) bzw. 15 Personen (Informationsveranstaltungen) erforderlich, wobei alle Teilnehmenden aus Brandenburg oder Berlin stammen müssen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses: Für Bildungsvorhaben werden pauschal 119 € pro Unterrichtsstunde und für Informationsveranstaltungen 2.280 € je Veranstaltung bewilligt; Exkursionen werden mit bis zu 85 % der förderfähigen Ausgaben unterstützt. Antragsberechtigt sind Anbieter:innen mit nachgewiesener Kompetenz – etwa durch Anerkennung nach dem Weiterbildungsgesetz, QS-Zertifikat oder Referenzen – die fachliche Qualität und Relevanz ihrer Konzepte im digitalen Antragsverfahren darlegen. Pro Ordnungstermin stehen 1 Mio. € zur Verfügung. Die nächste Frist zur Online-Einreichung über das Internetantragsportal IAP endet am 15. Februar 2026. Die Antragstellung erfordert unter anderem eine Projektbeschreibung, eine Teilnahmeliste und Nachweise zur Qualifikation der Dozent:innen.
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