Diese Förderung ist nicht mehr aktuell
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Förderung Lehrausbilder*innen in Wiener Unternehmen
Der waff fördert Wiener Unternehmen bei den Kosten für Ausbilder*innenkurse und Prüfungen. Antragsunterlagen sind innerhalb von 3 Monaten nach Kursende bzw. Prüfung einzureichen. Gültig vom 01.01.2025 bis 31.12.2025.
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Förderkriterien
Förderziel
Der waff schafft Anreize für Betriebe in Wien, verstärkt Lehrlinge auszubilden, und übernimmt einen Teil der Kosten für Ausbilder*innenkurse sowie Prüfungsgebühren.
Förderfähige Ausgaben
- Kurskosten
- Prüfungsgebühren
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmen mit Betriebsstandort in Wien
- Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten (bzw. >50 Beschäftigte nur bei Erst-Ausbildung)
- Antragsunterlagen innerhalb von 3 Monaten nach Kursende oder Prüfung einzureichen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Verpflichtungserklärung
- De-minimis-Erklärung
- Kursbelege (Rechnung, Zahlungsnachweis, Teilnahmebestätigung bzw. Zeugnis)
Beschreibung
Förderung Lehrausbilder:innen in Wiener Unternehmen
Der Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds (waff) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Wien bei der Qualifizierung von Ausbilder:innen. Ziel dieser Initiative ist es, Betriebe zu motivieren, Lehrlinge auszubilden und so zur Fachkräfteentwicklung in der Region beizutragen. Im Aktionszeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 werden Zuschüsse für Kurskosten und Prüfungsgebühren gewährt. Die Förderung deckt bis zu 75 % der Ausbilder:innenkurs-Kosten (max. 500 € pro Person) sowie bis zu 100 % der Prüfungsgebühren (max. 100 € pro Person) ab. Damit werden finanzielle Hürden abgebaut und Unternehmen erhalten einen starken Anreiz, in kompetente Betreuung ihrer Lehrlinge zu investieren.
Teilnahmevoraussetzungen und Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstandort in Wien, die maximal 50 Beschäftigte beschäftigen. Bei mehr als 50 Mitarbeitenden entfällt die Begrenzung, sofern erstmals Lehrlinge ausgebildet oder zusätzliche Lehrberufe angeboten werden. Gefördert werden sowohl unselbständig Vollzeitbeschäftigte als auch Geschäftsführer:innen und Betriebsinhaber:innen. Zur Antragstellung müssen innerhalb von drei Monaten nach Kursende bzw. Prüfung folgende Unterlagen eingereicht werden: ausgefülltes Antragsformular, Verpflichtungserklärung inklusive De-minimis-Erklärung sowie Kursbelege (Rechnung, Zahlungsnachweis und Teilnahmebestätigung oder Zeugnis). Nach positiver Prüfung werden die Fördermittel rückwirkend ausgezahlt. Die transparente Abwicklung erfolgt auf Basis der De-minimis-Verordnung der EU, wodurch Unternehmen maximal zulässige Förderbeträge beanspruchen können.
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