Zuschuss

Förderung Messe meets Mittelstand NRW

Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen zur Beteiligung an internationalen Messen im Ausland. Förderquote bis 50 %, maximal 7.500 EUR pro Jahr. Antrag spätestens 2 Monate vor Vorhabenbeginn.

Messen & Ausstellungen Außenwirtschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen
Fördersumme: bis zu 7.500 EUR pro Jahr
Förderquote: 50 %

Förderziel

Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen bei der Beteiligung an internationalen Messen im Ausland, um betriebsgrößenbedingte Wettbewerbsnachteile abzubauen und Chancengleichheit herzustellen.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Unternehmensberatungen
  • Messevertreterinnen und Messevertreter
  • Kammern, Verbände und Cluster
  • Teilhabe an Auslandsmessen mit Landes- oder Bundesbeteiligung

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Niederlassung oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
  • Teilnahme an einer im AUMA-Verzeichnis gelisteten Auslandsmesse
  • Jahresumsatz unter 50 000 000 EUR (bei EU-/EFTA-Messen unter 10 000 000 EUR)
  • Eigenes Erscheinungsbild als Beteiligung nordrhein-westfälischer Unternehmen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Elektronischer Förderantrag über das NRW.Global Business Portal
  2. Ausgedruckter und unterschriebener Antrag im Original

Beschreibung

Das Förderprogramm „Messe meets Mittelstand NRW“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Niederlassung oder selbstständiger Betriebsstätte im Land Nordrhein-Westfalen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen auf internationalen Messen präsentieren möchten. Mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten – maximal 7.500 EUR pro Kalenderjahr – unterstützt das Land NRW die Teilnehmenden dabei, betriebsgrößenbedingte Wettbewerbsnachteile abzubauen und nachhaltige Marktchancen im Ausland zu erschließen. Mehrfache Förderungen sind möglich, sofern sich Messeauftritte in unterschiedlichen Ländern oder zeitlich verteilt innerhalb von drei Jahren bewegen. Der Antrag muss elektronisch über das NRW.Global Business Portal eingereicht und im Original unterschrieben spätestens zwei Monate vor Beginn des Messevorhabens vorliegen.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Teilnahme an einer im AUMA-Verzeichnis gelisteten Auslandsausstellung sowie ein Jahresumsatz von unter 50 Mio. EUR (bei EU-/EFTA-Messen unter 10 Mio. EUR). Ein gemeinsames nordrhein-westfälisches Erscheinungsbild auf dem Messestand verdeutlicht den regionalen Charakter der Beteiligung. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Unternehmensberatungen, Messevertreter:innen, Kammern, Verbände und Cluster sowie die Teilhabe an Messen mit offizieller Landes- oder Bundesbeteiligung. Interessierte Unternehmen finden alle Formulare, die Förderrichtlinie sowie die Übersicht förderfähiger Kosten als PDF-Dokumente im Service-Portal von NRW.Global Business. Mit dieser Förderung erhalten Mittelständler:innen eine unkomplizierte und flexible Möglichkeit, sich weltweiten Zielmärkten zu präsentieren und Geschäftsbeziehungen auf internationaler Ebene aufzubauen.

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