Förderung nach dem Landesjugendförderplan (RL-LJFP)
Der Landesjugendförderplan Thüringen gewährt Zuschüsse für Maßnahmen der Jugendbildung und Jugendarbeit (außerschulische Jugendbildung, kulturelle Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung, Großveranstaltungen und internationale Jugendarbeit). Anträge für das Folgejahr bis 30.11.; für bestimmte Maßnahmen 8 Wochen vor Projektbeginn.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Thüringen fördert im Rahmen des Landesjugendförderplans die Arbeit der Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere die Jugendverbandsarbeit sowie Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, kulturellen Jugendarbeit und Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung, Großveranstaltungen mit jugendpolitischer Schwerpunktsetzung und internationale Jugendarbeit.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Träger der freien Jugendhilfe
- Anerkennung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- Maßnahme muss Bestandteil des geltenden Landesjugendförderplans sein
- Maßnahme muss einen ausdrücklich überörtlichen Charakter haben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderrichtlinie (Stand 04.07.2023)
- Auslegungshinweise Richtlinie LJFP 2023-2025
- Anlage ANBest-P
- Anlage ANBest-Gk
- Antragsformular Jugendhilfe (Landesjugendförderplan)
Beschreibung
Der Landesjugendförderplan Thüringen (RL-LJFP) stellt gemeinnützigen Träger:innen der freien Jugendhilfe in Thüringen finanzielle Zuschüsse für überörtlich ausgerichtete Projekte bereit. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, kulturellen Jugendarbeit und Kinder- und Jugenderholung sowie Großveranstaltungen mit jugendpolitischer Schwerpunktsetzung und internationale Jugendarbeit. Auch die Jugendverbandsarbeit erhält Unterstützung. Als Förderart kommt ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Einsatz. Anträge für das Folgejahr sind üblicherweise bis zum 30. November beim Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) einzureichen; Projekte im Bereich außerschulische Jugendbildung und internationale Jugendarbeit müssen spätestens acht Wochen vor Beginn beantragt werden.
Mit dem Programm verfolgt der Freistaat das Ziel, die Partizipation junger Menschen zu stärken, interkulturelle Begegnungen zu fördern und fachliche wie organisatorische Kompetenzen von Teilnehmer:innen und Expert:innen auszubauen. Voraussetzung ist die Anerkennung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie die Aufnahme der Maßnahme in den gültigen Landesjugendförderplan. Darüber hinaus müssen die Projekte einen ausdrücklich überörtlichen Charakter aufweisen. Für die Antragstellung werden u. a. folgende Unterlagen benötigt: die Förderrichtlinie (Stand 04.07.2023), die Auslegungshinweise zur Richtlinie LJFP 2023–2025, die Anlagen ANBest-P und ANBest-Gk sowie das Antragsformular Jugendhilfe. Durch die Förderung entstehen dauerhafte Netzwerke unter den Träger:innen und eine nachhaltige Wirkung in der Thüringer Jugendarbeit. Interessierte Institutionen erhalten ausführliche Informationen in den bereitgestellten Richtliniendokumenten und können so ihre Projektideen zielgerichtet umsetzen.
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