Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne (Mobilitätspläne) – Hessen
Fortlaufende Förderung hessischer Kommunen bei der Erstellung und Umsetzung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne nach europäischen SUMP-Leitlinien; nicht rückzahlbarer Zuschuss für Personal- und Sachkosten (Förderquote i.d.R. 70 % bzw. 50 %) bis 60.000 € für Sachausgaben; Teilnahme verpflichtender Lehrgang Mobilitätsplanung kompakt.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Erstellung und Umsetzung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne in hessischen Kommunen auf Grundlage der europäischen SUMP-Leitlinien zur Verbesserung der Erreichbarkeit und klimafreundlichen Mobilität.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachausgaben
- Beratungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Planung durch externe Dritte
- Investitionen in Infrastruktur
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Hessen
- Erstellung eines Mobilitätsplans nach SUMP-Leitlinien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formblatt Antrag
- Finanzierungsplan
- Beschluss der Gemeindevertretung
Bewertungskriterien
- Berücksichtigung der SUMP-Leitlinien
- Vollständigkeit der Teilnahme am Lehrgang
- Koordination und Konsistenz
Beschreibung
Die Förderung „nachhaltige integrierte Mobilitätspläne“ unterstützt hessische Kommunen dabei, eine umfassende, zukunftsorientierte Verkehrsentwicklung einzuleiten. Gefördert werden Personalstellen im gehobenen oder höheren Dienst (Entgeltgruppe 13 bzw. A 13) für bis zu 30 Monate sowie unmittelbar mit der Planung verbundene Sachausgaben (max. 60.000 €). Finanziert wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von in der Regel 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Erstellung und 50 % für das Umsetzungsmanagement – bis zu einer kumulierten Förderintensität von 90 %. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse mit Sitz in Hessen, die einen Mobilitätsplan nach europäischen SUMP-Leitlinien erstellen oder diesen bereits beschlossen haben. Voraussetzung ist die Vorlage eines Projektkonzepts, eines kommunalpolitischen Beschlusses sowie eines Finanzierungs- und Zeitplans. Während der Erstellung werden Kommunal-, Kreis- und Regionalverwaltung eingebunden und Planungs-, Verkehrs- und Umweltabteilungen vernetzt. Die Umsetzung wird begleitet von einem verpflichtenden Lehrgang „Mobilitätsplanung kompakt“, den das Fachzentrum Nachhaltige Mobilitätsplanung Hessen als kostenfreies Qualifizierungsangebot anbietet.
Förderziel ist die Entwicklung verkehrlicher Gesamtkonzepte, die Erreichbarkeit steigern, soziale Teilhabe gewährleisten und Klimaschutzziele einbinden. Kern ist die Ausrichtung auf die SUMP-Prinzipien: vernetzte Zusammenarbeit über administrative Grenzen hinweg, Bürger:innen- und Interessensbeteiligung, faktenbasierte Analyse, strategische Leitbildbildung, integrierte Maßnahmenplanung sowie Monitoring und Evaluation. Das geförderte Personal initiiert, koordiniert und begleitet technische Planungen, Beschaffungen und Informationsaktivitäten vor Ort, sodass nachhaltige Mobilitätsangebote in Hessen zukunftsfähig, klimafreundlich und alltagstauglich umgesetzt werden können. Nach erfolgreichem Abschluss der geförderten Maßnahmen erstellt die Bewilligungsbehörde einen Verwendungsnachweis und ein Fachgutachten. Antragstellung ist fortlaufend möglich, eine Entscheidung trifft die HA Hessen Agentur GmbH. Unterstreichen die Kommunen ihren Willen zur Verkehrswende, profitieren sie von passgenauer personeller und technischer Unterstützung zur Realisierung einer nachhaltigen Mobilitätsplanung.
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