Förderung Nachhaltigkeit
Projekte zur nachhaltigen Entwicklung Tirols werden nach positiver Prüfung des Förderantrags mit Budgetmitteln gefördert. Anträge ab 01.09.2018 bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten zur nachhaltigen Entwicklung Tirols.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Existenzgründer/innen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche sowie juristische Personen
- Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit des Vorhabens müssen gesichert sein
- Bei Veranstaltungen Zertifizierung "Green Event Tirol Basic" (Ausnahme nach Absprache möglich)
- Hinweis "Gefördert von" mit Landeslogo auf Print- und Online-Materialien
- Einreichung eines Projektantrags mit Kosten- und Finanzierungsplan
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
Bewertungskriterien
- Nachvollziehbare, transparente Planung und Beschreibung des Projektes
- Angemessene Kosten-Nutzen-Relation (Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit)
- Konkrete, überprüfbare Nutzenstiftung
- Klarer inhaltlicher Bezug zur Nachhaltigkeit (ökologisch, wirtschaftlich, sozial)
Beschreibung
Ab dem 1. September 2018 werden Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung in Tirol durch das Land Tirol mit Budgetmitteln als Direktzuschuss unterstützt. Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen – darunter Privatpersonen, Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen, Interessenverbände, gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen, Existenzgründer:innen sowie Bildungseinrichtungen. Anträge können laufend bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens eingereicht werden und müssen eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Für Veranstaltungen ist eine Zertifizierung nach „Green Event Tirol Basic“ erforderlich; in begründeten Ausnahmefällen kann darauf nach Abstimmung verzichtet werden.
Im Zentrum der Förderung steht die Stärkung von Innovativität und Wirksamkeit in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht. Bewertet werden die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Planung, eine angemessene Kosten-Nutzen-Relation sowie konkrete, überprüfbare Nutzenstiftungen. Die Umsetzung muss sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig erfolgen und einen klaren Bezug zu den Zielen der nachhaltigen Entwicklung aufweisen. Geförderte Projektträger:innen verpflichten sich, auf allen Print- und Online-Materialien den Hinweis „Gefördert von“ mit dem offiziellen Landeslogo gut sichtbar anzubringen. Mit dieser Initiative werden zukunftsweisende Ansätze in Tirol aktiv gefördert und die Vernetzung von Nachhaltigkeitsakteur:innen gestärkt.