Förderung naturheilkundlicher Behandlungen und Projekte (Stiftung Osterhof)
Die Stiftung Osterhof unterstützt seit über 25 Jahren Menschen, die auf naturheilkundliche Therapien angewiesen sind und keine ausreichende Kostenübernahme erhalten, sowie Einrichtungen und Organisationen, die solche Behandlungen ermöglichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, den Zugang zu naturheilkundlichen Therapien und Behandlungen zu erleichtern, die andernfalls nicht oder nur unvollständig finanziert würden, und dadurch gesundheitliche und psychosoziale Belastungen bei Betroffenen zu reduzieren.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis mangelnder Kostenerstattung durch Krankenkasse oder Dritte
- Vorliegen einer medizinischen Indikation für naturheilkundliche Behandlung
Beschreibung
Die Förderung naturheilkundlicher Behandlungen und Projekte der Stiftung Osterhof setzt sich bundesweit dafür ein, Zugangsbarrieren zu komplementären Therapieverfahren abzubauen. Seit über 25 Jahren werden sowohl Privatpersonen mit medizinischer Indikation als auch Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen unterstützt, die naturheilkundliche Verfahren anbieten oder ermöglichen. Antragsberechtigt sind neben Einzelpersonen auch öffentliche Einrichtungen, die nachweislich keine ausreichende Kostenerstattung durch Krankenkasse oder Dritte erhalten. Die Stiftung vergibt laufend Zuschüsse, ohne feste Einreichungsfristen, und begleitet Projekte in den Themenfeldern Gesundheit sowie Arbeit & Soziales. Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis einer medizinischen Indikation sowie eines fehlenden Kostenschutzes – so wird sichergestellt, dass Mittel genau dort ankommen, wo sie dringend benötigt werden.
Mit dem Ziel, gesundheitliche und psychosoziale Belastungen zu mindern, fördert die Stiftung Osterhof gezielt die Inanspruchnahme naturheilkundlicher Therapien, die andernfalls nicht oder nur unvollständig finanziert wären. Durch die finanzielle Unterstützung entstehen neue Perspektiven für Menschen in herausfordernden Lebenssituationen und Einrichtungen, die alternative Heilmethoden, etwa Phytotherapie, Hydrotherapie oder Bewegungstherapien, in das Versorgungskonzept integrieren. Die Vergabe erfolgt transparent und zweckgebunden, wodurch langfristige Wirkung und nachhaltige Entlastung erzielt werden. Interessierte Antragstellende aus allen Regionen Deutschlands können jederzeit einen Antrag einreichen und so einen Beitrag zu einem ganzheitlichen Gesundheitsverständnis leisten.
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