Förderung nicht-gewerblicher Reparaturinitiativen
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz fördert nicht-gewerbliche Reparaturinitiativen in Bayern zur Stärkung der Ressourcenschonung und Abfallvermeidung. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Repair-Cafés und ähnlichen Initiativen, um die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, Ressourcen zu schonen, Abfälle zu reduzieren und bürgerschaftliches Engagement in Bayern zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Materialkosten
- Schulungs- und Fortbildungskosten
- Mietkosten für Veranstaltungsräume
- Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von dauerhaften Betriebsanlagen
- Personalkosten für hauptamtliche Stellen
- Verwaltungskosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder regelmäßige Tätigkeit in Bayern
- Nicht-gewerblicher Charakter der Initiative
- Eigenleistung bzw. ehrenamtlicher Einsatz
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis über Gemeinnützigkeit (sofern vorhanden)
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung
- Gesellschaftliche Wirkung
- Umfang des ehrenamtlichen Engagements
Beschreibung
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unterstützt in Bayern nicht-gewerbliche Reparaturinitiativen mit einem Zuschussprogramm zur Förderung von Repair-Cafés und ähnlichen Projekten. Ziel ist es, die Lebensdauer von Alltagsgegenständen zu verlängern, Ressourcen zu schonen und Abfallmengen nachhaltig zu reduzieren. Mit der kontinuierlichen Einreichungsmöglichkeit können engagierte Bürger:innen, Ehrenamtliche und Vereine in ganz Bayern flexibel Anträge stellen und so bürgerschaftliches Engagement vor Ort stärken. Der Förderschwerpunkt liegt auf Umwelt- und Klimaschutz, Energieeffizienz sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung, um breitenwirksame gesellschaftliche Effekte zu erzielen.
Gefördert werden unter anderem Materialkosten, Schulungs- und Fortbildungskosten sowie Mietkosten für Veranstaltungsräume oder Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Voraussetzung ist ein nicht-gewerblicher Charakter der Initiative, ein Sitz oder eine regelmäßige Tätigkeit in Bayern sowie die persönliche Eigenleistung durch ehrenamtliches Engagement. Nicht zum Förderumfang zählen Anschaffungen dauerhafter Betriebsanlagen, Personalkosten für hauptamtliche Stellen und allgemeine Verwaltungskosten. Die Bewertung erfolgt anhand der Nachhaltigkeit, der Ressourcenschonung, der gesellschaftlichen Wirkung und dem Umfang des ehrenamtlichen Einsatzes. Zur Bewerbung reichen Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan sowie – sofern vorhanden – der Nachweis über Gemeinnützigkeit ein. Anträge können fortlaufend bis zum Ausschöpfen der bereitgestellten Mittel eingereicht werden, wodurch Initiativen zeitnah Planungssicherheit erhalten.
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