Förderung nichtstaatlicher Theater und Einrichtungen der darstellenden Kunst
Der Freistaat Bayern fördert nichtstaatliche Theater und darstellende Künste in ganz Bayern mit Betriebszuschüssen zur Stärkung einer vielfältigen Theaterlandschaft inklusive Nachhaltigkeitsaspekten. Anträge für private Theater bis 20.01. und für kommunale Theater bis 01.04. eines jeden Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Anerkennung und institutionelle Förderung der überregionalen Bedeutung nichtstaatlicher Theater und Einrichtungen der darstellenden Kunst zur Gewährleistung einer flächendeckenden Theaterversorgung in Bayern, Stärkung der kulturellen Bildung und Unterstützung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Theaterbetrieb. Ziel ist die Förderung von mindestens 50 Einrichtungen, davon 25 privat, in jedem Regierungsbezirk sowie mindestens fünf Festspielen jährlich.
Förderfähige Ausgaben
- Betriebskosten des laufenden Theaterbetriebs
Nicht förderfähige Ausgaben
- Abschreibungen
- Bau- und Investitionskosten über 5.000 €
- Ausgaben für Gastspiele fremder Bühnen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigenständiger professioneller Spielbetrieb
- Ganzjähriger Spielbetrieb mit mindestens 100 (kommunal) bzw. 90 (privat) eigenproduzierten Vorstellungen und Neuproduktionen
- Kinder- und Jugendtheater mit theaterpädagogischem Angebot mindestens 90 Vorstellungen und 1 Neuproduktion
- Festspiele mit mindestens 30 Vorstellungen und 2 Neuproduktionen
- Profil eigene Tänzerensembles und Mindestspiellaufzeit (Tanztheater: 40 Vorstellungen, 2 Neuproduktionen)
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloser Zuschussantrag
- Haushaltsplan
- Angaben zum Spielplan
- Antragsformblätter
Bewertungskriterien
- Überregionale Bedeutung
- Anzahl eigener Vorstellungen und Neuproduktionen
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen
Beschreibung
Das Förderprogramm „Förderung nichtstaatlicher Theater und Einrichtungen der darstellenden Kunst“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst unterstützt professionelle Theaterträger:innen in allen Regierungsbezirken Bayerns. Ziel ist die Anerkennung und institutionelle Förderung überregional bedeutsamer Bühnen sowie die flächendeckende Versorgung mit Theaterangeboten, insbesondere auch im ländlichen Raum. Gefördert werden sowohl privatwirtschaftliche als auch kommunale und freie Gruppen, die einen eigenproduzierenden Spielbetrieb mit regelmäßigen Vorstellungen und Neuproduktionen nachweisen. Die jährlichen Betriebszuschüsse decken 30 % bis 50 % des ungedeckten Defizits ab und honorieren unterschiedliche Spielbetriebe – von Einspartenhäusern über Mehrspartenhäuser und Festspiele bis hin zu Kinder- und Jugendtheatern beziehungsweise Tanzensembles. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Integration von Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Theaterbetrieb und der kulturellen Bildung junger Zuschauer:innen.
Zur Teilnahme berechtigt sind Einrichtungen mit einem kontinuierlichen Spielbetrieb: kommunale Theater mit mindestens 100 eigenen Vorstellungen, privat getragene Theater mit mindestens 90 sowie Kinder- und Jugendtheater mit theaterpädagogischem Angebot und Festspiele mit mindestens 30 Aufführungen. Die Antragstellung erfolgt bis zum 20. Januar für private Theater und bis zum 1. April für kommunale Träger; erforderlich sind ein formloser Zuschussantrag, Haushaltsplan, Spielplanangaben und Antragsformblätter. Bewertet werden überregionale Bedeutung, Zahl der Eigenproduktionen und Nachhaltigkeitskonzept. Das Programm fördert jährlich mindestens 50 Einrichtungen, darunter 25 privatwirtschaftliche Häuser, und trägt so zu einer lebendigen Vielfalt der darstellenden Künste in Bayern bei.
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