Förderung Öffentlicher Bibliotheken
Förderung Öffentlicher Bibliotheken in der Steiermark zur Erweiterung und Aktualisierung des Medienangebots und zur Stärkung der Bibliotheksprofessionalität. Anträge bis 31.03. eines Jahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung hat das Ziel, ein ausgewogenes und ausreichendes Medienangebot in allen Landesteilen der Steiermark sicherzustellen sowie Öffentliche Bibliotheken als moderne Bildungseinrichtungen zu positionieren. Sie unterstützt die Erweiterung und Aktualisierung von Beständen, die Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit und die Professionalisierung der Bibliotheksarbeit.
Förderfähige Ausgaben
- Medienankauf und -aufstockung
- Bibliothekarisches Mobiliar
- EDV-Ausstattung (Hardware)
- Veranstaltungen mit bibliothekarischem Bezug
- Maßnahmen zur Leseförderung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Allgemeine Software
- Laufende Personal-, Betriebs- und Infrastrukturkosten
- Prospekte und allgemeine Werbemittel
- Baumaßnahmen
- Nicht-bibliothekarische Einrichtungsgegenstände
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Steirische Städte und Gemeinden sowie Pfarren als TrägerInnen von Öffentlichen Bibliotheken
- Mindestbestand von 1.500 Medien
- Verwendung eines Bibliotheksverwaltungsprogrammes
- Mindestöffnungszeit von sechs Stunden auf mindestens zwei Tage pro Woche
- Mindestens eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter mit bibliothekarischer Fachausbildung oder in Ausbildung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ansuchen für Öffentliche Bibliotheken
- Förderungsrichtlinie für Öffentliche Bibliotheken
- Tätigkeitsbericht Öffentliche Bibliotheken
- Formular Belegsverzeichnis Sachkosten
- De-minimis-Erklärung (bei Unternehmen)
Bewertungskriterien
- Beitrag zur flächendeckenden Medienversorgung
- Punkte für Öffnungszeiten
- Medienbestand pro Einwohner
- Digitales Angebot über DigiBib
- Weiterbildung des Personals
- Kooperationen und Vernetzung
- Erreichung der Zielgruppen
Beschreibung
Die Förderung Öffentlicher Bibliotheken in der Steiermark unterstützt Gemeinden und Pfarren als Träger:innen gemeinnütziger Büchereien bei der Modernisierung ihres Angebots. Ziel ist es, in allen Regionen ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Medienportfolio sicherzustellen, Lesekompetenz zu fördern und Bibliotheken als niederschwellige Bildungseinrichtungen zu stärken. Gefördert werden insbesondere der Ankauf und die Aktualisierung von Büchern, Hörbüchern und digitalen Medien, die Anschaffung bibliothekarischen Mobiliars sowie EDV-Hardware und bibliothekarisch orientierte Veranstaltungen. Die Grundförderung bewegt sich zwischen 400 € und 2.200 €, je nach Medienbestand, zuzüglich 50 € für jeden erreichten Prämienpunkt, die für Öffnungszeiten, Bestandsrelation, DigiBib-Anbindung, Personalfortbildung, Kooperationen und Nutzer:innenquote vergeben werden. Anträge können jährlich bis zum 31. März eingereicht werden; die Projektlaufzeit beträgt zwölf Monate.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist u. a. ein Mindestbestand von 1.500 Medien, die Nutzung eines Bibliotheksverwaltungsprogramms, eine Öffnungszeit von mindestens sechs Stunden an zwei Tagen wöchentlich sowie mindestens eine Fachkraft mit bibliothekarischer Ausbildung oder in Ausbildung. Nicht förderbar sind allgemeine Software, laufende Personal-, Betriebs- und Infrastrukturkosten, Werbematerialien, Baumaßnahmen sowie nicht-bibliothekarisches Inventar. Die Förderwürdigkeit richtet sich nach dem Beitrag zu einer flächendeckenden Medienversorgung, der Professionalisierung der Bibliotheksarbeit und der Erreichung verschiedenster Zielgruppen. Für die Antragstellung sind das offizielle Ansuchen, die Förderrichtlinie, der Tätigkeitsbericht, das Belegsverzeichnis für Sachkosten und gegebenenfalls eine De-minimis-Erklärung beizulegen. Mit dieser Fördermaßnahme werden öffentliche Bibliotheken als zentrale Orte des Lernens und der Begegnung nachhaltig befähigt, ihr Angebot auszubauen und in der Steiermark zukunftsorientiert zu wirken.