Zuschuss

Förderung privater Anschlussbahnen

Das Land Vorarlberg fördert die Errichtung und den Ausbau privater Anschlussbahnen in Vorarlberg zur Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene. Anträge sind fortlaufend möglich.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
27.08.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg
Förderquote: 10%

Förderziel

Das Land Vorarlberg gewährt als Träger von Privatrechten Beiträge für die Errichtung und den Ausbau privater Anschlussbahnen. Ziel ist es, durch Schaffung geeigneter Infrastruktureinrichtungen einen Beitrag zur Verlagerung von Teilen des Güterverkehrs auf die Schiene zu leisten.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten für Errichtung und Ausbau privater Anschlussbahnen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen gemäß dem Programm zur Unterstützung des Ausbaus von Anschlussbahnen des BMVIT
  • Anlage muss bis zur Wagenübergabestelle mit einer elektrischen Fahrleitung ausgerüstet sein (Ausnahmen möglich)
  • Keine entgegenstehenden öffentlichen Interessen, insbesondere Raumplanung sowie Umwelt- und Landschaftsschutz

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Übersichtsplan zum Projekt
  2. Erforderliche Genehmigungen
  3. Kostenvoranschlag
  4. Finanzierungsplan mit allen zugesicherten Förderbeiträgen
  5. Kopie des abgeschlossenen Fördervertrages mit BMVIT/AST

Beschreibung

Das Programm zur Förderung privater Anschlussbahnen im Land Vorarlberg unterstützt Unternehmen bei der Errichtung und dem Ausbau von betriebseigenen Gleisanschlüssen. Ziel dieser Direktförderung ist die Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schiene durch den Ausbau geeigneter Infrastruktureinrichtungen. Förderfähig sind Investitionskosten für den Bau oder die Erweiterung privater Anschlussbahnen in der Region Vorarlberg. Die Zuwendung erfolgt in Form eines Zuschusses und deckt bis zu 10 % der gemäß dem Programm des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) anerkannten anrechenbaren Investitionskosten ab. Einreichungen sind fortlaufend möglich; es besteht keine Fristbegrenzung seit dem Beginn der Förderung im August 2013.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Einhaltung der Förderkriterien des BMVIT-Programms sowie die Ausstattung der Anlage bis zur Wagenübergabestelle mit einer elektrischen Fahrleitung (Ausnahmen nach Einzelfallprüfung möglich). Das Vorhaben darf nicht im Widerspruch zu öffentlichen Interessen, insbesondere der Raumplanung sowie dem Umwelt- und Landschaftsschutz, stehen. Folgende Unterlagen sind dem schriftlichen Förderansuchen beizufügen: ein detaillierter Übersichtsplan, alle erforderlichen Genehmigungen, ein Kostenvoranschlag, ein vollständiger Finanzierungsplan mit allen zugesicherten Förderbeiträgen sowie eine Kopie des bereits abgeschlossenen Fördervertrags mit BMVIT/AST. Die Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa) des Amtes der Vorarlberger Landesregierung übernimmt die Prüfung, Bewilligung und Kontrolle der zweckentsprechenden Mittelverwendung vor Ort.

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