Förderung (Projektförderung) der Werner Richard – Dr. Carl Dörken Stiftung
Die Werner Richard – Dr. Carl Dörken Stiftung fördert laufend Projekte mit Bezug zu Westfalen in den Bereichen Kultur (insbesondere Musik, Musikerziehung, bildende Kunst), Denkmalschutz, Wissenschaft/Forschung, Bildung/Erziehung, Sport junger Menschen, Völkerverständigung, Jugend- und Altenhilfe sowie Soziales. Formlose Anträge per E-Mail oder Post möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten entsprechend den Stiftungszwecken – Kultur (insbesondere Musik, Musikerziehung, bildende Kunst), Denkmalschutz, Wissenschaft/Forschung, Bildung/Erziehung, Sport vorwiegend junger Menschen, Völkerverständigung sowie Jugend- und Altenhilfe und Soziales – mit zwingendem Bezug zu Westfalen.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt entspricht einem der Stiftungszwecke
- Projekt hat Bezug zu Westfalen
- Antragsteller ist gemeinnütziger Verein oder Institution (Ausnahmen: Klassik-Stipendium, Katalogförderung für Kunstschaffende)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben (Projektbeschreibung, eine Seite)
- Aufstellung des Finanzbedarfs und geplanter Einnahmen
- Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail, Telefon)
- Kontoverbindung eines Vereins oder einer Institution
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken
- Bezug des Projekts zu Westfalen
- Nachweis des Finanzbedarfs und der Finanzierungslücke
Beschreibung
Die Projektförderung der Werner Richard – Dr. Carl Dörken Stiftung richtet sich an gemeinnützige Vereine und Einrichtungen aus Nordrhein-Westfalen, die Initiativen in den Bereichen Kultur, Musik, bildende Kunst, Denkmalschutz, Wissenschaft/Forschung, Bildung/Erziehung, Sport junger Menschen, Völkerverständigung, Jugend- und Altenhilfe sowie Soziales realisieren möchten. Ein zwingender Bezug zu Westfalen ist dabei ebenso Voraussetzung wie die juristische Gemeinnützigkeit des Antragstellenden. Formlose Anträge können jederzeit per E-Mail oder Post eingereicht werden; über die Vergabe der Zuschüsse entscheidet der Vorstand in monatlichen Sitzungen, bei erhöhtem Bedarf kommen Kuratorium oder Fachbeiräte (zwei- bis dreimal jährlich) hinzu. Wesentliche Bewertungskriterien sind die Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken, der regionale Bezug sowie der Nachweis eines konkreten Finanzbedarfs und einer Finanzierungslücke.
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: eine einseitige Projektbeschreibung im Anschreiben, eine detaillierte Kostenaufstellung mit geplanten Einnahmen, Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail, Telefon) sowie die Kontoverbindung des gemeinnützigen Trägervereins oder der Institution. Ausnahmen gelten ausschließlich für Auftrittsstipendien im Klassikbereich und Katalogförderungen für Kunstschaffende. Durch diese flexible, fortlaufende Förderstruktur unterstützt die Stiftung den kulturellen und sozialen Zusammenhalt in Westfalen und stärkt innovative Projekte, die das regionale Gemeinwesen nachhaltig bereichern.
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