Zuschuss

Förderung qualifizierter Fachkonzepte

Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg zur Unterstützung von Kommunen bei der Erstellung nachhaltiger Mobilitäts- und Klimaschutz-Fachkonzepte. Anträge bis 31.12.2027 möglich.

Infrastruktur Smart Cities & Regionen Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: Maximal 200.000 € je Vorhaben
Förderquote: 50%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Durch die Förderung werden Fachkonzeptionen finanziert, die Kommunen bei der Gestaltung nachhaltiger Mobilität und der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr unterstützen. Die Konzepte liefern die Grundlage für weitergehende Infrastrukturförderungen gemäß LGVFG und erhöhen Effizienz sowie Wirkung kommunaler Verkehrsinvestitionen.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten für Fachbüros
  • Personalkosten sachkundiger Dritter
  • Öffentlichkeitsbeteiligung und -arbeit
  • Datenerhebungen und -analysen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Raummiete
  • Catering

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung durch Stadt- und Landkreise, Städte, Gemeinden oder kommunale Zusammenschlüsse
  • Mindestausgaben von 10.000 €
  • Projektbeginn erst nach Bewilligung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Angebot eines Fachbüros

Beschreibung

Das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg unterstützt Städte, Landkreise, Gemeinden und kommunale Zusammenschlüsse bei der Erstellung qualifizierter Fachkonzepte für nachhaltige Mobilität und Klimaschutz im Verkehr. Mit einer Zuwendung von bis zu 200.000 € je Vorhaben werden Sachkosten für Fachbüros, Personalkosten sachkundiger Dritter, Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Datenerhebungen und -analysen gefördert. Voraussetzung ist ein Eigenanteil von mindestens 10 % und ein Projektbeginn erst nach Bewilligung. Die Höchstfördersumme beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, in bestimmten Bereichen wie Parkraumkonzept und Aktionsplan Mobilität, Klima- und Lärmschutz gilt bis Ende 2025 eine erhöhte Quote von 75 %. Eine Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2027 möglich, die Projektdauer beträgt maximal 36 Monate.

Die Fachkonzepte können aus vielfältigen Themenfeldern stammen, darunter Radverkehrs-, Fußverkehrs- oder Schulwegpläne, Klimamobilitäts- und Aktionspläne, Ladeinfrastruktur-, Parkraum- und Mobilitätsstationen-Konzepte sowie Bus- und Verkehrsmodellierungen. Jeder Antrag erfordert ein ausgefülltes Antragsformular, einen Kosten- und Finanzierungsplan und ein Angebot eines Fachbüros. Nicht förderfähig sind Ausgaben für Raummiete oder Catering. Die Konzepte legen den Grundstein für Anschlussförderungen im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und erhöhen die Effizienz kommunaler Verkehrsinvestitionen. Dabei ruht die Förderung auf den rechtlichen Grundlagen der Landeshaushaltsordnung sowie der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist der Verwendungsnachweis mit Konzeptfertigstellung, Finanzübersicht und Beschluss zum Umsetzungsbeschluss einzureichen.

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