Förderung "Regionale Abfallvermeidungskonzepte"
Förderung für Niederösterreichische Gemeinden und Regionen zur erstmaligen Erstellung regionaler Abfallvermeidungskonzepte und Umsetzung einer Maßnahme zur Abfallvermeidung. Einmalig 1.500 € pro Antragsteller, Anträge ab 01.03.2025 unbegrenzt möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit der Förderung "Regionale Abfallvermeidungskonzepte" soll eine systematische Reduzierung von Abfällen in Gemeinden und Regionen unterstützt und ein Beitrag zur Ressourcenschonung forciert werden.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Förderantrag muss vor Projektbeginn gestellt werden
- Erstmalige Erstellung eines regionalen Abfallvermeidungskonzepts
- Nutzung der bereitgestellten Unterlagen des Umweltbundesamts
- Veröffentlichung des fertigen Konzepts
- Umsetzung mindestens einer im Konzept enthaltenen Maßnahme
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Regionales Abfallvermeidungskonzept
- Kurzbericht inkl. Fotodokumentation
Bewertungskriterien
- Qualität des Abfallvermeidungskonzepts
- Umsetzbarkeit der Maßnahme
- Potenzial zur Abfallreduktion
Beschreibung
Förderung „Regionale Abfallvermeidungskonzepte“
Mit der Initiative „Regionale Abfallvermeidungskonzepte“ unterstützt das Land Niederösterreich gezielt Gemeinden und Regionen bei der erstmaligen Erstellung regionaler Abfallvermeidungskonzepte und der Umsetzung mindestens einer wirksamen Vermeidungsmaßnahme. Ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro pro Antragsteller:in trägt dazu bei, Abfallmengen nachhaltig zu senken, Ressourcen zu schonen und Klimaschutzaktivitäten zu stärken. Gefördert werden sowohl Personal- als auch Sachkosten; rückwirkende Aufwendungen und Schuldenausgleiche bleiben unberücksichtigt. Die Qualität des Konzepts, die Umsetzbarkeit der Maßnahme und das Potenzial zur Abfallreduktion bilden die zentralen Bewertungskriterien.
Förderberechtigte und Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, namentlich niederösterreichische Gemeinden, Gemeindeverbände und Regionen (insbesondere KEM-Regionen). Voraussetzung für die Förderung ist, dass vor Projektbeginn ein entsprechender Antrag beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft, eingereicht wird. Unter Zugrundelegung der vom Umweltbundesamt bereitgestellten Leitfäden und Vorlagen muss das fertige Konzept veröffentlicht werden und mindestens eine geförderte Maßnahme zur Abfallvermeidung realisiert werden. Ab dem 1. März 2025 können stetig Anträge gestellt werden; ein vorgegebenes Ende der Einreichungsfrist besteht nicht. Die Auszahlung des pauschalen Zuschusses in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten erfolgt nach Einreichung des finalen Konzepts sowie eines Kurzberichts inklusive Fotodokumentation.