Förderung Rettungsdienst
Förderung von Investitionen im Bereich des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg nach §§ 26 und 30 RDG. Antragstellung jährlich bis 31.03.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen in bauliche Anlagen und Rettungsmittel des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie der Berg- und Wasserrettung gemäß §§ 26 und 30 des Rettungsdienstgesetzes in Verbindung mit der VwV Förderung Rettungsdienst (VwV-F-RD).
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Erweiterung)
- Erstausstattung
- Rettungsmittelbeschaffung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sanierungskosten
- Erhaltungskosten außerhalb der Erstausstattung
- Eigenleistungen ohne Nachweis
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Leistungsträger des Rettungsdienstes gemäß § 2 Abs. 1 RDG
- Förderantrag bis 31.03. eines Jahres
- Bedarfsgerechte Planung nach VwV-F-RD
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Baumaßnahmen
- Antragsformular Rettungsmittel
- Lageplan
- Finanzierungsplan
- Vergabedokumentation
- Schlussverwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Bedarfsgerechte Planung
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Einhaltung der DIN- und ASR-Normen
Beschreibung
Die „Förderung Rettungsdienst“ des Landes Baden-Württemberg unterstützt öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen bei Investitionen in bauliche Anlagen und moderne Rettungsmittel des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie in Berg- und Wasserrettung. Ziel ist eine bedarfsgerechte Notfallversorgung und die Erhöhung der Einsatzfähigkeit. Förderfähig sind Neubau, Umbau, Erweiterung sowie Erstausstattung und die Beschaffung von Rettungsmitteln mit einer Fördersumme von bis zu 90 % der anerkannten Kosten. Investitionsmaßnahmen müssen gemäß §§ 26 und 30 Rettungsdienstgesetz und der Verwaltungsvorschrift VwV-F-RD geplant werden. Antragsteller:innen sind Leistungsträger:innen im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG. Die Projektlaufzeit kann bis zu 84 Monate betragen, eine Antragstellung erfolgt elektronisch über service-bw bis zum 31. März eines Jahres. Für die Prüfung sind eine bedarfsgerechte Raum- und Investitionsplanung, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit sowie die Einhaltung einschlägiger DIN- und ASR-Normen maßgeblich.
Förderfähige Ausgaben umfassen Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Erweiterung), Erstausstattung und die Beschaffung von Rettungsmitteln, während Sanierungs- und konventionelle Erhaltungskosten sowie nicht nachgewiesene Eigenleistungen ausgeschlossen sind. Zur Bewertung dienen Kriterien zur bedarfsgerechten Planung, wirtschaftlichen Verwendung der Mittel und technisch-baulichen Standards. Wesentliche Unterlagen für den Förderantrag sind das jeweilige Antragsformular (Baumaßnahmen oder Rettungsmittel), Lage- und Finanzierungsplan, Vergabedokumentation sowie Schlussverwendungsnachweis. Mit dieser Fördermaßnahme leistet das Land einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der Rettungsinfrastruktur in Katastrophenschutz, Gesundheit, soziale Dienste und kommunale Infrastrukturentwicklung in Baden-Württemberg.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.